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Attest wg. Nichttragen v. MNS - unbezahlt freigestellt?

B
Betriebs-Schrat
Nov 2020 bearbeitet

Hallo zusammen! Hier geht’s um einen Großbetrieb, der in der Produktion mit BR-Zustimmung MNS-Tragepflicht eingeführt hat. In der Verwaltung gibt es bei etwas gutem Willen des Betriebs Möglichkeiten, gefahrlos ohne MNS zu arbeiten. Der Fall: MA (Produktion) hat zwei Atteste, die das Tragen eines MNS aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft ausschließt, eines davon vom Betriebsarzt. Betriebsleitung sagt: Dann wird der MA OHNE Entgeltfortzahlung (!!) freigestellt und kann zu Hause bleiben. MA könnte und würde auch Bürotätigkeiten ausführen, was ohne Maske möglich ist (s.o.), Arbeit gibt es auch. Gibt es schon eine belastbare Corona-Rechtsauffassung zu diesem Thema? ‚Dauerhaft freigestellt ohne Lohn‘ kann es doch wohl nicht sein, oder...?

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Community-Antworten (6)

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celestro

18.11.2020 um 21:26 Uhr

Richtig! Das wird Eurem AG wohl so ziemlich jeder Richter rechts und links um die Ohren hauen. Der MA soll deutlich machen, das er weiter arbeitet, oder MIT Bezahlung sich nach Hause schicken lässt.

Und wenn der AG wirklich nicht zahlt, sofort ab zum Anwalt!

U
UdoWoe

19.11.2020 um 09:15 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass der MA welcher ein Attest hat, auch Schwerbehindert ist. Ich würde den SBV auch infomieren. Da auch der Betriebsarzt ein Attest geschrieben hat, finde ich die Reaktion des AG schon sehr merkwürdig. Dazu kommt noch, dass der AN auch Bürotätigkeiten machen würde. Der MA soll jeden Tag dem AG seine Arbeit anbieten. Somit kommt der AG unter Annahmeverzug. Und wie celestro schon geschrieben hat, Anwalt einschalten. Nach meiner Meinung muss der AG in diesem Fall auf jeden Fall das Gehalt weiter zahlen. Was ich auch an Stelle des MA machen würde, offen den Kolllegen mitteilen warum er kein Maske tragen muß. Eventuell sogar das Attest immer dabei haben. Nimmt zumindest etwas die Spannung aus vielen Situationen.

T
Thomas63

19.11.2020 um 15:51 Uhr

Es gibt auch für Covid Zertifizierte Sichtschutze zu kaufen. Sind zwar teilweise noch etwas unbequemer aber geben dem MA mehr Raum zum atmen. Mal den AG auf die möglichkeit hinweisen und auch das Er versplichtet ist alternativen zur Verfügung zu stellen. Ist wie bei Sicherheitsschuhen, für 95 % ist der Standartschuh ok, manche brauchen halt spezialeinlagen oder eine Schuhanpassung beim Ortopäden. Da geht es auch nicht den MA unbezahlt heimzuschicken.

C
celestro

19.11.2020 um 16:28 Uhr

"Es gibt auch für Covid Zertifizierte Sichtschutze zu kaufen. Sind zwar teilweise noch etwas unbequemer aber geben dem MA mehr Raum zum atmen."

Hast Du mal nen Link? Kann mir da gerade nichts vorstellen (und damit meine ich nicht den Fakt, das wir hier nicht über Sichtschutz reden).

D
DummerHund

19.11.2020 um 22:55 Uhr

Könnte mir vorstellen das so was in der Art gemeint ist.

https://www.pinterest.de/pin/410460953541281555/?autologin=true

E
EDDFBR

20.11.2020 um 15:46 Uhr

Moin,

diese Sichtschutzdinger sind das Geld für das Papier nicht wert, auf dem der Kassenzettel gedruckt ist. Verschiedenste Studien haben bereits festgestellt, dass die Schutzwirkung für andere praktisch null ist. Also: FINGER WEG!!!

PS: So etwas wie eine "COVID-Zertifizierung" gibt es nicht. Das ist reines Marketing-Geschwätz.

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