Erstellt am 11.01.2010 um 17:18 Uhr von nicoline
jetztgehtslos
was siehst Du denn hier:
eine Einstellung?
eine Eingruppierung?
eine Umgruppierung?
eine Versetzung?
Die Änderung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit ist nur bei Erhöhung und auch da nur ab mehr als 10 Std. in der Woche mitbestimmungspflichtig, sagt das BAG. Die Reduzierung entzieht sich der MB. Die AN sollen nichts unterschreiben, der AG müsste hier eine Änderungskündigung aussprechen, um das zu erreichen, was er will, wenn die AN nicht unterschreiben!
Erstellt am 11.01.2010 um 19:37 Uhr von erwin
jetztgehtslos
Ihr solltet den AG darauf hinweisen, dass er hier die AN nicht nötigen darf von Vollzeit auf Teilzeit zu gehen.
Dort der AG bei Ablehnung des Wechsel in Teilzeit Nachteile an, könnte der Straftatsbestand der Nötigung erfüllt sein, dann sollte man einen Anwalt einbinden.
Auch einmal erwähnen, dass sollte ein solches Handeln zu den Medien gelangen, was ja immer geschen könnte, dort bestimmt gerne aufgenommen und verbreitet würde. Es würde kein gutes Bild des AG abgeben, vielmehr dem Image schaden.
Erstellt am 11.01.2010 um 19:59 Uhr von Kölner
@all
Ich wäre ja für eine Betriebsversammlung...
Sofort!
Erstellt am 11.01.2010 um 20:37 Uhr von nicoline
Erstellt am 11.01.2010 um 20:45 Uhr von Kölner
@nicoline
Puh!
Dann habe ich ja Glück gehabt!
Erstellt am 11.01.2010 um 20:49 Uhr von nicoline
Erstellt am 12.01.2010 um 10:37 Uhr von NiemandXXL
Und die Mitarbeiter auf das recht einer Begleitung durch den BR zu solchen Gesprächen hinweisen. Der Chef hat vor Zeugen einen sehr viel schlechteren Stand.