Erstellt am 11.01.2010 um 09:08 Uhr von Sternburg
"vor Ablauf des 3. Kalendertages" - Kalendertage sind auch Sams,- Sonn- und Feiertage.
Interassant wäre dann die Frage, WANN der Kollege sich AU gemeldet hat:
Tat er es am Montag, zählt das WE nicht mit - denn natürlich war er am Sonntag noch arbeitsfähig gewesen ;-) .... täte er es am Freitag, dann wäre das WE mit 2 Tagen mit drin.
Erstellt am 11.01.2010 um 10:55 Uhr von HolgerH
Schließe mich meinem Vorredner an , vorausgesetzt es wurde weder Einzelvertraglich , per Rahmentarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung nichts anderes geregelt bzw. vereinbart.
Erstellt am 11.01.2010 um 11:21 Uhr von Immie
@Fragen
Er war Mo und Di krank. Mi war er wider da. Also keine AU. Wäre er Mi auch noch krank gewesen hätte spätestens am Mi die AU da sein müssen.
Erstellt am 11.01.2010 um 11:38 Uhr von ridgeback
nach § 5 I 2 EFZG heisst es eine länger als drei Kalendertage dauernde AU.
Mo, Di, und Mi AU = Vorlage DO
Erstellt am 11.01.2010 um 11:44 Uhr von Immie
@ridgeback
Aber im AV steht es anders.