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Krankmeldung vor Ablauf des 3. Kalendertages - zählt der Samstag mit?

F
Fragen
Jan 2018 bearbeitet

Thema Krankmeldung habe schon letzte Woche das Thema angesprochen - habe auch nachgelesen im - Entgeldfortzahlung §5 im Arbeitsvertrag seht - vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit -- die Frage ist - zählt der Samstag mit - (er war mo.+ di. krank) wir arbeiten nur von Mo.-- Fr. Danke für Eure Hilfe - Fragen

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Community-Antworten (5)

S
Sternburg

11.01.2010 um 10:08 Uhr

"vor Ablauf des 3. Kalendertages" - Kalendertage sind auch Sams,- Sonn- und Feiertage.

Interassant wäre dann die Frage, WANN der Kollege sich AU gemeldet hat: Tat er es am Montag, zählt das WE nicht mit - denn natürlich war er am Sonntag noch arbeitsfähig gewesen ;-) .... täte er es am Freitag, dann wäre das WE mit 2 Tagen mit drin.

H
HolgerH

11.01.2010 um 11:55 Uhr

Schließe mich meinem Vorredner an , vorausgesetzt es wurde weder Einzelvertraglich , per Rahmentarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung nichts anderes geregelt bzw. vereinbart.

I
Immie

11.01.2010 um 12:21 Uhr

@Fragen Er war Mo und Di krank. Mi war er wider da. Also keine AU. Wäre er Mi auch noch krank gewesen hätte spätestens am Mi die AU da sein müssen.

R
ridgeback

11.01.2010 um 12:38 Uhr

nach § 5 I 2 EFZG heisst es eine länger als drei Kalendertage dauernde AU. Mo, Di, und Mi AU = Vorlage DO

I
Immie

11.01.2010 um 12:44 Uhr

@ridgeback Aber im AV steht es anders.

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