BV Arbeitszeitkonto
Hallo,
in unserem Unternehmen wird seit vielen Jahren ein Arbeitszeitkonto geführt. Einige Mitarbeiter haben hunderte Plusstunden viele gehen gerade weit ins Minus.
Eine Vereinbarung dazu gibt es weder im Arbeitsvertrag noch gibt's eine Betriebsvereinbarung dazu.
Meiner Meinung nach gibt es also eigentlich kein Arbeitszeitkonto und die Plusstunden müssten ausgezahlt und die Minusstunden gelöscht werden.
Wie seht ihr das?
Jetzt hat der Arbeitgeber angeboten eine BV abzuschließen. Wurden auf dem Konto 80 Stunden angesammelt, sollen alle darüberhinausgehenden Stunden bezahlt werden.
Bereits bestehende Überstunden sollen aber nicht ausgezahlt werden, weil Überstunden nur in dem Monat ausgezahlt werden könnten, in dem sie erbracht wurden. Ich habe eine solche gesetzliche Regelung nirgendwo gefunden, wisst ihr mehr?
Sollten sich auf dem Konto mehr als 40 Minusstunden angesammelt haben, soll die Abteilungsleitung den Mitarbeitern die Möglichkeit diese durch Mehrarbeit abzubauen. Nimmt der Mitarbeiter dieses Angebot aus persönlichen Gründen nicht an, sollen bis zu zwei Tage (15 Stunden) vom Lohn abgezogen werden dürfen. So etwas habe ich noch nie gehört, ist das rechtlich überhaupt möglich?
Mir ist das ganze irgendwie suspekt. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir sagen würdet, wie ihr die Sache einschätzt.
Viele Grüße Jens
Community-Antworten (5)
15.11.2020 um 13:51 Uhr
Naja, das sind die Wünsche des Arbeitgebers. Nun müsst ihr eure Vorstellungen formulieren - und dann wird verhandelt. Nehmt euch am besten einen Sachverständigen.
Sucht nicht immer nur nach Gesetzen. Es geht um die beste Lösung für die Arbeitnehmerseite.
15.11.2020 um 14:14 Uhr
Zitat : ............viele gehen gerade weit ins Minus.
Wie sind diese Minusstunden dennüberhaupt entstanden ?
15.11.2020 um 14:41 Uhr
Die Minusstunden sind aus betrieblichen Gründen entstanden. Zu wenig Aufträge und defekte Maschinen sind die Hauptursachen.
15.11.2020 um 16:12 Uhr
Die Minusstunden sind aus betrieblichen Gründen entstanden. Zu wenig Aufträge und defekte Maschinen sind die Hauptursachen. Da stellt sich ja die Frage, ob die überhaupt entstehen konnten / durften!
BAG, Urteil vom 21.03.2012, 5 AZR 676/11
Schlagworte: Arbeitszeitkonto, Minusstunden, Zeitguthaben
Gericht: Bundesarbeitsgericht Aktenzeichen: 5 AZR 676/11 Typ: Urteil Entscheidungsdatum: 21.03.2012
Leitsätze: Der Arbeitgeber darf das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers nur mit Minusstunden verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet. Vorinstanzen: Arbeitsgericht Neuruppin, Urteil vom 14.09.2010 - 2 Ca 1259/09 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3.3.2011 - 5 Sa 2328/10
https://www.hensche.de/Verrechnung_Zeitguthaben_Minusstunden_Arbeitszeitkonto_BAG_5AZR676-11.html
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 26.1.2011, 5 AZR 819/09
Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug
Leitsätze
Die Belastung eines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden setzt voraus, dass der Arbeitgeber diese Stunden im Rahmen einer verstetigten Vergütung entlohnt hat und der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat.
Im Übrigen schließe ich mich Krambambuli an: Nun müsst ihr eure Vorstellungen formulieren - und dann wird verhandelt.
Nehmt euch am besten einen Sachverständigen. Und das würde ich eurem Gremium dringend ans Herz legen!
Ich habe eine solche gesetzliche Regelung nirgendwo gefunden, wisst ihr mehr? Nööööö. So etwas könnte in einem TV geregelt sein, wenn es den nicht gibt wüsste ich nicht, wo diese Regelung herkommen sollte. Aber der AG sollte diese Behauptung ja m it einer Rechtsgrundlage nachweisen können.
15.11.2020 um 21:11 Uhr
"Die Minusstunden sind aus betrieblichen Gründen entstanden. Zu wenig Aufträge und defekte Maschinen sind die Hauptursachen." Wenn das so ist, dann ist das alleine das Problem des AG: Er trägt das unternehmerische Risiko. Wenn Mitarbeiter ihre Arbeit nach Vertrag angeboten haben und der AG sie nicht annimmt, muss er die Stunden trotzdem bezahlen. Was die Überstunden angeht, so muss der AG sie normalerweise nicht auszahlen. Er kann auch verlangen, dass seine Mitarbeiter die Zeit abfeiern. Hier hört sich das allerdings so an, als wenn der AG weder das eine noch das andere will. Das würde ihm ein Sachverständiger im Zweifel glasklar erzählen, dass das nicht geht.
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