Urlaubsanspruch bei Arbeitsplatzwechsel?
Ein Mitarbeiter ist seit August bei uns beschäftigt; er hat lt. Arbeitsvertrag einen Jahresurlaub von 26 Tagen, für die Monate von August bis Dezember sind das meiner Meinung noch 11 Tage. Zuvor war er in einem Unternehmen beschäftigt, wo er einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen hatte, das waren für die 7 Monate von Januar bis August 17,5 Tage. Nun gewährt ihm die Personalabteilung für die 5 Monate anstatt 11 Tagen Urlaub lediglich 8,5 Tage Urlaub mit der Begründung dass er in der alten Firma ohnehin 17,5 Tage erhalten habe und für das ganze Jahr ihm nur 26 Tage zustehen. Er hat doch in der alten Firma nur die Urlaubstage erhalten, die ihm lt. dortigen Vertrag zustanden, keinen Tag mehr! lt.§6 BUrlG Ausschluß von Doppelansprüchen! Ist ein korrekter Urlaubsanspruch nun ein Doppelanspruch? Der Mitarbeiter ist mit Recht verärgert, dass ihm 2,5 Tage abgezogen werden, ist das Rechtens?
Community-Antworten (1)
08.01.2010 um 10:55 Uhr
Hallo Krautl,
ja das ist so absolut in Ordnung. Auch wenn es oft in der Praxis so nicht angewendet wird. Das BUrlG sieht einen Jahresanspruch vor. Dieser kann miteinander verrechnet und kombiniert werden. Wenn ein Mitarbeiter ausscheidet erhält er von seinem alten Arbeitgeber u.a. auch eine Urlaubsbescheinigung für den neuen Arbeitgeber. Beispiel: AN hat bereits von Jan bis Aug 30 Tage Urlaub genommen. Ab August fängt er bei Euch an. Dann hat er für den Zeitraum von August bis Dezember keinen Urlaubsanspruch mehr.
Gruss
Tapsi
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