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Elternzeit - Änderung der Gehaltsklasse?

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kikki
Jan 2018 bearbeitet

Wenn eine Arbeitnehmerin in Elternzeit ist und i.d Zwischenzeit werden neue Gehaltsklassen eingeführt. Ihr Arbeitsplatz wird neu eingestuft und sie würde jetzt weniger verdienen.Wie schaut es aus wenn sie aus der Elternzeit wiederkommt? Muß sie damit rechnen in eine niedrigere Klasse eingestuft zu werden oder hat sie Anspruch auf das zuletzt gezahlte Gehalt. Gruß biene

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Community-Antworten (3)

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RamLih

07.01.2010 um 11:01 Uhr

Hallo Biene, kann es sein das Du von der ERA-Einführung sprichst. Wenn ja, dann wurde die Umgruppierung auch mit Zustimmung des BR umgesetzt. Trotz alle dem haben die MA jederzeit das Recht auf eine richtige Eingruppierung. Wenn die Kollegin aus der Elternzeit wieder kommt soll Sie am besten erst mal mit dem BR sprechen oder wenn Sie sich traut mit dem AG, jedoch auch hier am besten mit einem BR zusammen. Wenn alles nicht hilft, hat Sie jederzeit das Recht auf richtige Eingruppierung und Entlohnung zu klagen. Wenn dann das Arbeitsgericht feststellt das die Entlohnung/Eingruppierung falsch war/ist so muss der AG 3 Mon. rückwirkend den Lohn nachzahlen.

K
kikki

08.01.2010 um 07:04 Uhr

Hallo RamLih in unserem Betrieb gibt es nur 3 unterschiedliche Gehaltsgruppen (ausgenommen ist die Verwaltung). Nun sollen insgesamt 7 Entgeltklassen eingeführt werden. Voraussichtl. wird diese Kollegin aufgrund ihrer Tätigkeit in ein E-Klasse eingestuft in der sie voraussichtlich weniger verdienen würde als jetzt. Meine Frage ist nun: Hat sie Anspruch auf ihr Gehalt vor der Elternzeit oder wird sie in die neue E-Klasse eingruppiert. mfg

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pirat

08.01.2010 um 10:19 Uhr

@kikki, IMHO; die E-Klasse Ein/Umgruppierung stellt keine Form der Benachteiligung, die durch die Inanspruchnahme des Rechts auf Elternurlaub bedingt ist, da.....folglich würde sie, wie Du schreibst, aufgrund ihrer Tätigkeit umgruppiert. Bei Nichteinverständins....siehe Antwort oben.

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