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Quarantäne nach 5 Stunden Arbeit

M
Mystician1982
Nov 2020 bearbeitet

Hallo, wenn man bereits sagen wir 5 Stunden gearbeitet hat, dann die Arbeit abbrechen muss und im Nachhinein in Quarantäne durchs Gesundheitsamt aufgrund von Coronaverdacht geht, wir sieht es dann mit der bereits geleisteten Arbeitsleistung aus? Schließlich wird sich das Unternehmen die Lohnkosten wieder holen, was hier der Unterschied zu Krankschreibung nach ein paar Stunden Arbeit ist. Wenn man die Stunden nicht als Überstunden bekäme, würde sich das Unternehmen ja das Geld für 8 Stunden Arbeitszeit holen, und die bereits geleistete Arbeitsleistung wäre dann ja reiner Unternehmensgewinn. Wenn es so wäre, müsste man ja versuchen, die Quarantänezeit vom Amt ändern zu lassen, damit nicht der AG was auf Kosten des AN geschenkt bekommt.

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Community-Antworten (6)

C
Catweazle

12.11.2020 um 23:36 Uhr

Die Quarantäne wird ganz sicher nicht rückwirkend angeordnet. Die 5 Stunden waren also vorher.

G
ganther

13.11.2020 um 02:17 Uhr

das Gesundheitsamt ändert garantiert nichts.... Die Anordnung der Quarantäne dient ja zunächst mal einem völlig anderem Zweck als Lohnfortzahlung.

B
BRHamburg

13.11.2020 um 05:23 Uhr

Vorallem verstehe ich das Problem nicht. Den selbst wenn dein AG sich das Geld zurück holen würde, geht es dich nichts an.

L
Lexipedia

13.11.2020 um 07:44 Uhr

Du wirst bezahlt als hättest du 8 Stunden gearbeitet. Das andere hat dich nicht zu interessieren... Oder hast du so einen Hass auf deinen AG? Sorry, das musste sein.

R
rtjum

13.11.2020 um 10:05 Uhr

also wenn Du die 5 Std dann quasi auch 2x bezahlt haben willst, ist das genauso falsch wie das, was Du da deinem AG quasi vorwirfst...

C
celestro

13.11.2020 um 16:28 Uhr

"also wenn Du die 5 Std dann quasi auch 2x bezahlt haben willst,"

davon ist doch überhaupt keine Rede.

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