Nur mal so zur Info :
Arbeitsgericht Köln Urteil vom 15.04.2021 - 8 Ca 7334/20 -
Covid19-Pandemie / Corona-Quarantäne / Kündigung
Leitsätze:
-
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen einer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne des Arbeitnehmers zum Zwecke des Infektionsschutzes aufgrund der Covid19-Pandemie ist auch außerhalb der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes regelmäßig rechtsunwirksam.
-
Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund des verzögerten Eingangs einer schriftlichen behördlichen Bestätigung der Quarantäne diese bezweifelt und den Arbeitnehmer insofern der Drucksituation aussetzt, entweder gegen die behördliche Quarantäne zu verstoßen oder aber seinen Arbeitsplatz zu verlieren.
Community-Antworten (9)
18.08.2021 um 13:30 Uhr
WEGEN Quarantäne zu kündigen ist auch eher ungewöhnlich.
18.08.2021 um 14:03 Uhr
der zweite Leitsatz lässt vermuten, das der AG hier dem AN keinen Glauben schenkte (angeordnete Quarantäne) und deshalb den AN vor die Wahl stellte "komm arbeiten, oder ich werfe Dich raus".
18.08.2021 um 14:04 Uhr
Vielen AG fehlten halt die Nachweise Ihre AN. Der Ma konnte keine AU vorlegen und die Bescheide des Gesundheitsamtes wegen Quarantäne kamen halt nicht rechtzeitig. Da sind einige AG dann auf die Idee gekommen, das "unentschuldigte", (weil nichts schriftliches vorgelegt werden konnte) Fehlen des MA als unbezahlter Urlaub zu werten oder gleich eine "Fristlose" auszusprechen. So hoffte man halt MA loszuwerden, die man eh loswerden wollte oder hohe Abfindungen zu sparen.
18.08.2021 um 14:12 Uhr
"So hoffte man halt MA loszuwerden, die man eh loswerden wollte oder hohe Abfindungen zu sparen."
Ist dieses Motiv irgendwie belegt?
18.08.2021 um 14:19 Uhr
"Ist dieses Motiv irgendwie belegt?"
Vermutlich nicht ... aber irgendwie naheliegend. Denn will man den MA halten, kann man ja auch sagen: "in Ordnung, Du bist in Quarantäne. Wenn die Bescheinigung aber nicht nachgereicht wird, ziehe ich Dir das vom Urlaub ab bzw. bekommst Du ne Abmahnung".
18.08.2021 um 15:29 Uhr
wer nicht raten will, wie das Verhältnis war.... ich empfehle das Urteil zu lesen https://openjur.de/u/2337579.html
18.08.2021 um 15:38 Uhr
Hab`s mir durchgelesen.
Die haben beide ziemlich viel Platz zwischen den Ohren. Hätte der Richter ruhig im Urteil erwähnen können.
18.08.2021 um 15:48 Uhr
"Die haben beide ziemlich viel Platz zwischen den Ohren."
Hast Du nen anderen Text gelesen als ich? Der Chef ist völlig durchgeknallt und der AN bleibt ruhig.
19.08.2021 um 13:34 Uhr
Manche Arbeitgeber denken immer noch, es stünden hunderte guter Mitarbeiter Schlange
Verwandte Themen
### 10.000 Beitrag in diesem Forum erreicht ###
Vor 9 Monaten haben wir dieses Forum erneuert. Am Mittwoch den 18.01.2006 um 22:51 Uhr hat "Mantarine" den 10000. Beitrag geschrieben (siehe Link Schulung). Herzlichen Glückwunsch! Wir danken allen
Individual oder Kollektivrecht bzgl. Provisionsverkäufer
Hallo. Ich habe hier eine Frage, die ich mir leider nicht selber beantworten kann. Bei uns im Einzelhandel arbeiten die MA auf Verkaufsprovision (mit einem kleinen Festgehaltssockel). Nun hat die GL
Einspruchszeiten bei Prämien?
Hallo erst ma, also, bin seit 4Wochen als Nachrücker im BR. Nun ist mir zu Ohren gekommen da es für einen bestimmten Auftrag Prämien gibt! Im Betrieb sind etwa 50% der Beleg mit dem Auftrag besch
Info des BEM an den BR bei Kündigung
Hallo zusammen, wir haben auf Grund mangelner Info aus dem BEM eine Krankheitsbedingte Kündigung wiedersprochen. Frage: Weder in unserer BV noch im Internet habe ich es was gefunden was uns den Rücken
Email Signatur Betriebsratvorsitzende
Hallo zusammen, Ich bin bei uns im Betrieb die Vorsitzende und habe letztens in einem Newsletter aufgeschnappt, dass man in seiner Emailsignatur unbedingt seine Funktion als Betriebsratvorsitzende dri