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Nur mal so zur Info :

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Challenger
Aug 2021 bearbeitet

Arbeitsgericht Köln Urteil vom 15.04.2021 - 8 Ca 7334/20 -

Covid19-Pandemie / Corona-Quarantäne / Kündigung

Leitsätze:

  1. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen einer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne des Arbeitnehmers zum Zwecke des Infektionsschutzes aufgrund der Covid19-Pandemie ist auch außerhalb der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes regelmäßig rechtsunwirksam.

  2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund des verzögerten Eingangs einer schriftlichen behördlichen Bestätigung der Quarantäne diese bezweifelt und den Arbeitnehmer insofern der Drucksituation aussetzt, entweder gegen die behördliche Quarantäne zu verstoßen oder aber seinen Arbeitsplatz zu verlieren.

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Community-Antworten (9)

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RudiRadeberger

18.08.2021 um 13:30 Uhr

WEGEN Quarantäne zu kündigen ist auch eher ungewöhnlich.

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celestro

18.08.2021 um 14:03 Uhr

der zweite Leitsatz lässt vermuten, das der AG hier dem AN keinen Glauben schenkte (angeordnete Quarantäne) und deshalb den AN vor die Wahl stellte "komm arbeiten, oder ich werfe Dich raus".

K
Kjarrigan

18.08.2021 um 14:04 Uhr

Vielen AG fehlten halt die Nachweise Ihre AN. Der Ma konnte keine AU vorlegen und die Bescheide des Gesundheitsamtes wegen Quarantäne kamen halt nicht rechtzeitig. Da sind einige AG dann auf die Idee gekommen, das "unentschuldigte", (weil nichts schriftliches vorgelegt werden konnte) Fehlen des MA als unbezahlter Urlaub zu werten oder gleich eine "Fristlose" auszusprechen. So hoffte man halt MA loszuwerden, die man eh loswerden wollte oder hohe Abfindungen zu sparen.

R
RudiRadeberger

18.08.2021 um 14:12 Uhr

"So hoffte man halt MA loszuwerden, die man eh loswerden wollte oder hohe Abfindungen zu sparen."

Ist dieses Motiv irgendwie belegt?

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celestro

18.08.2021 um 14:19 Uhr

"Ist dieses Motiv irgendwie belegt?"

Vermutlich nicht ... aber irgendwie naheliegend. Denn will man den MA halten, kann man ja auch sagen: "in Ordnung, Du bist in Quarantäne. Wenn die Bescheinigung aber nicht nachgereicht wird, ziehe ich Dir das vom Urlaub ab bzw. bekommst Du ne Abmahnung".

G
ganther

18.08.2021 um 15:29 Uhr

wer nicht raten will, wie das Verhältnis war.... ich empfehle das Urteil zu lesen https://openjur.de/u/2337579.html

R
RudiRadeberger

18.08.2021 um 15:38 Uhr

Hab`s mir durchgelesen.

Die haben beide ziemlich viel Platz zwischen den Ohren. Hätte der Richter ruhig im Urteil erwähnen können.

C
celestro

18.08.2021 um 15:48 Uhr

"Die haben beide ziemlich viel Platz zwischen den Ohren."

Hast Du nen anderen Text gelesen als ich? Der Chef ist völlig durchgeknallt und der AN bleibt ruhig.

E
enigmathika

19.08.2021 um 13:34 Uhr

Manche Arbeitgeber denken immer noch, es stünden hunderte guter Mitarbeiter Schlange

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