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Ist eine betriebliche Übung entstanden - laut einem Abteilungsleiter sollen jetzt die zusätzlichen Pausen von der ordentlichen Pause abgezogen werden?

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Rassmus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir machen seit Jahren zur normalen Pause auch Kaffee- und Raucherpausen. Bis jetzt kam auch nichts vom Betriebsleiter ( ppa ). Im Gegenteil, der Betriebsleiter gesellte zu uns und unterhielt sich mit uns. Jetzt wurde diese Regelung seitens eines Abteilungsleiters verboten. Nun sollen die zusätzlichen Pausen von der ordentlichen Pause abgezogen werden. Ist hier eine betriebliche Übung entstanden ? Kann ein Abteilungsleiter diese Kündigung aussprechen ? Der Betriebsleiter wird davon nichts wissen, da er zur Zeit nicht im Hause ist. Vielen Dank für Eure Antworten Rassmus

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Community-Antworten (11)

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SuzieQ

05.01.2010 um 23:25 Uhr

Rassmus, hierzu bietet die WAF ein Seminar an.

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Emmelie

05.01.2010 um 23:39 Uhr

susiQ Zu Kaffeepausen? ;-)

Rassmus Individualrecht

S
SuzieQ

05.01.2010 um 23:44 Uhr

Emmelie, k.u.k. zur, #Ist eine betriebliche Übung entstanden ?#

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rainerw

06.01.2010 um 02:45 Uhr

SuzieQ Nicht nur eine betriebl. Übung. Hier soll sich auch die Ordungund das Verhalten der AN im Betrieb änderrn. § 87 Abs. 1

M
Mainpower

06.01.2010 um 07:48 Uhr

@rainerw, was über die normalen Pausen hinaus geht ist Arbeitszeit. Die zusätzlichen Kaffee und Raucherpausen sind geduldet worden. Einen anspruch auf diese Zusatzpausen sehe ich nicht. Vielleicht könnte man das nit einer BV regeln. Aber was Du da ansprichst von wegen betriebl. Übung und § 87, ob das in diesem Falle bestand vor einem Arbeitsgericht hat wage ich stark zu bezweifeln.

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pitsieben

06.01.2010 um 10:40 Uhr

@ Rassmus, wenn ihr einen BR habt, hat dieser nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Mitbestimmung. Der BR kann also eine Betriebsvereinbarung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen erzwingen.

I
Immie

06.01.2010 um 10:50 Uhr

Auch über deren Vergütung?

P
pitsieben

06.01.2010 um 11:01 Uhr

@ Immie, auch vergütete Unterbrechungen ohne Arbeitspflicht sind Pausen (BAG 01.07.03). Es wird nicht die Dauer der Pausen mitbestimmt, sondern deren Anfang und Ende.

M
Mainpower

06.01.2010 um 11:30 Uhr

Hallo, es geht hier nicht um die Arbeitszeit oder Pausen an sich sondern, wenn ich das richtig gelesen habe, um zusätzliche bezahlte Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art. Zum Kaffee trinken und Rauchen. Auf diese zusätzlichen Pausen sehe ich , wie ich in 139192 schon geschrieben habe, keinen Anspruch.

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Erwin

06.01.2010 um 11:43 Uhr

Selbst wenn hier eine betriebliche Übung entstanden sein sollte, kann der AG diese durch eine gegenläufige betribeliche Übung abändern, aufheben.

Der BR ist zwar bei Themen der Ordnung im Betrieb in der MB, kann aber damit hier den Eintritt einer gegenläufigen betribelichen Übung nicht verhindern. Er kann das Ganze nur ggf. hinausziehen.

Er muss aber bei all seinen Entscheidungen auch beachten, dass alle AN gleich behandelt werden also auch die AN die nicht rauchen oder keine Kaffe-/ Teepausen machen.

AN sollten gerade in der jetzigen Zeit bedenken wie wichtig ein Erhalt eines Arbeitsplatzes ist. Auch, dass ein gestresster AG vielleicht eher über betriebsbedingtehn Kündigungen als Versuche des Erhaltes durch andere Maßnahmen auch Kurzarbeit nach denkt.

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paula

06.01.2010 um 21:06 Uhr

@erwin

ich empfehle mal BAG 10 AZR 281/08 vom 18. 03.2009 als Update

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