Ist eine betriebliche Übung entstanden - laut einem Abteilungsleiter sollen jetzt die zusätzlichen Pausen von der ordentlichen Pause abgezogen werden?
Hallo, wir machen seit Jahren zur normalen Pause auch Kaffee- und Raucherpausen. Bis jetzt kam auch nichts vom Betriebsleiter ( ppa ). Im Gegenteil, der Betriebsleiter gesellte zu uns und unterhielt sich mit uns. Jetzt wurde diese Regelung seitens eines Abteilungsleiters verboten. Nun sollen die zusätzlichen Pausen von der ordentlichen Pause abgezogen werden. Ist hier eine betriebliche Übung entstanden ? Kann ein Abteilungsleiter diese Kündigung aussprechen ? Der Betriebsleiter wird davon nichts wissen, da er zur Zeit nicht im Hause ist. Vielen Dank für Eure Antworten Rassmus
Community-Antworten (11)
05.01.2010 um 23:25 Uhr
Rassmus, hierzu bietet die WAF ein Seminar an.
05.01.2010 um 23:39 Uhr
susiQ Zu Kaffeepausen? ;-)
Rassmus Individualrecht
05.01.2010 um 23:44 Uhr
Emmelie, k.u.k. zur, #Ist eine betriebliche Übung entstanden ?#
06.01.2010 um 02:45 Uhr
SuzieQ Nicht nur eine betriebl. Übung. Hier soll sich auch die Ordungund das Verhalten der AN im Betrieb änderrn. § 87 Abs. 1
06.01.2010 um 07:48 Uhr
@rainerw, was über die normalen Pausen hinaus geht ist Arbeitszeit. Die zusätzlichen Kaffee und Raucherpausen sind geduldet worden. Einen anspruch auf diese Zusatzpausen sehe ich nicht. Vielleicht könnte man das nit einer BV regeln. Aber was Du da ansprichst von wegen betriebl. Übung und § 87, ob das in diesem Falle bestand vor einem Arbeitsgericht hat wage ich stark zu bezweifeln.
06.01.2010 um 10:40 Uhr
@ Rassmus, wenn ihr einen BR habt, hat dieser nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Mitbestimmung. Der BR kann also eine Betriebsvereinbarung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen erzwingen.
06.01.2010 um 10:50 Uhr
Auch über deren Vergütung?
06.01.2010 um 11:01 Uhr
@ Immie, auch vergütete Unterbrechungen ohne Arbeitspflicht sind Pausen (BAG 01.07.03). Es wird nicht die Dauer der Pausen mitbestimmt, sondern deren Anfang und Ende.
06.01.2010 um 11:30 Uhr
Hallo, es geht hier nicht um die Arbeitszeit oder Pausen an sich sondern, wenn ich das richtig gelesen habe, um zusätzliche bezahlte Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art. Zum Kaffee trinken und Rauchen. Auf diese zusätzlichen Pausen sehe ich , wie ich in 139192 schon geschrieben habe, keinen Anspruch.
06.01.2010 um 11:43 Uhr
Selbst wenn hier eine betriebliche Übung entstanden sein sollte, kann der AG diese durch eine gegenläufige betribeliche Übung abändern, aufheben.
Der BR ist zwar bei Themen der Ordnung im Betrieb in der MB, kann aber damit hier den Eintritt einer gegenläufigen betribelichen Übung nicht verhindern. Er kann das Ganze nur ggf. hinausziehen.
Er muss aber bei all seinen Entscheidungen auch beachten, dass alle AN gleich behandelt werden also auch die AN die nicht rauchen oder keine Kaffe-/ Teepausen machen.
AN sollten gerade in der jetzigen Zeit bedenken wie wichtig ein Erhalt eines Arbeitsplatzes ist. Auch, dass ein gestresster AG vielleicht eher über betriebsbedingtehn Kündigungen als Versuche des Erhaltes durch andere Maßnahmen auch Kurzarbeit nach denkt.
06.01.2010 um 21:06 Uhr
@erwin
ich empfehle mal BAG 10 AZR 281/08 vom 18. 03.2009 als Update
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