Hallo zusammen!

4 Kollegen sind für 4 Wochen in Frankreich eingesetzt (deutsche Firma). Währenddessen gibt es dort einen Feiertag, der auf einen Werktag fällt. Es kann nicht gearbeitet werden. Unser Arbeitgeber verlangt, dass die Kollegen für diesen Tag Urlaub oder Gleitzeitabbau nehmen. Ist das rechtens? Wo ist das geregelt?

Bestimmt ein altes Thema, aber ich finde nirgendwo eine konkrete Aussage darüber.

Danke für Eure Antworten!