Rufbereitschaft an gesetzlichen Feiertagen - wie vergütet?
Wie wird eine Rufbereitschaft an gesetzlichen Feirtagen vergütet. z.B. RB von 08-16 Uhr = 8 Stunden
Bekommt man noch 100 Aufschlag? Werden dann 16 Stunden vergütet? Oder nur die Effektive Zeit von 8 Stunden?
Wer arbeitet bekommt ja die 100 % Zuschlag.
Wer kann helfen?
Community-Antworten (2)
04.01.2010 um 18:31 Uhr
@ Taube www.arbeitsratgeber.com › ... › Arbeitszeit - rufbereitschaft
04.01.2010 um 21:53 Uhr
Taube, wie eine Rufbereitschaft vergütet wird, kann in Tarifverträgen festgehalten sein, wenn kein TV Anwendung findet, kann man das im AV regeln, ist auch dort nichts geregelt, muß man es verhandeln.
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