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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rufbereitschaft an gesetzlichen Feiertagen - wie vergütet?

T
Taube
Jan 2018 bearbeitet

Wie wird eine Rufbereitschaft an gesetzlichen Feirtagen vergütet. z.B. RB von 08-16 Uhr = 8 Stunden

Bekommt man noch 100 Aufschlag? Werden dann 16 Stunden vergütet? Oder nur die Effektive Zeit von 8 Stunden?

Wer arbeitet bekommt ja die 100 % Zuschlag.

Wer kann helfen?

6.27102

Community-Antworten (2)

T
tiktak

04.01.2010 um 18:31 Uhr

@ Taube www.arbeitsratgeber.com › ... › Arbeitszeit - rufbereitschaft

N
nicoline

04.01.2010 um 21:53 Uhr

Taube, wie eine Rufbereitschaft vergütet wird, kann in Tarifverträgen festgehalten sein, wenn kein TV Anwendung findet, kann man das im AV regeln, ist auch dort nichts geregelt, muß man es verhandeln.

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