Ist das eine Versetzung nach §99?
Es geht um eine Kollegin: Sie ist Chefsekretärin und wurde nun als ihr Chef gegangen ist an einen anderen Geschäftsführer "gegeben". Wir als BR haben eine Anhörung zur Versetzung erhalten.
- Arbeit ist gleich (lt. Funktionsbeschreibung)
- Gehalt ist gleich
- Firma ist gleich
es ändert sich faktisch nur das Büro. Ist das eine Versetzung? Die Kollegin will nicht diesen Job über nehmen. Sie will in ihrem alten Büro bleiben und Sekretärin für einen neuen Geschäftsführer werden.
Community-Antworten (1)
01.07.2010 um 14:17 Uhr
Ist das eine Versetzung?
Wenn ihr eine Anhörung erhalten habt, stellt sich die Frage nicht mehr! Diese Frage stellt sich nur, wenn der AG in einer von ihm durchgeführten Maßnahme partout keine Versetzung sehen will. Mit der Anhörung hat er den Vorgang selbst als Versetzung deklariert.
Es wird aber sogar anerkannt, das der Wechsel des Vorgesetzten eine Versetzung sein kann. Insbesondere ist jede Änderung des Arbeitsplatzes , d.h. des Ortes wo die Arbeit zu leisten ist, eine Versetzung wenn sie länger als einen Monat andauert. Bei der Frage des Ortes muss allerdings zumindest erfüllt sein, das der AN damit auch mit anderen Umständen (Personen, Technik, etc.) zu tun bekommt. Ein Wechsel an einen anderen Schreibtisch innerhalb des selben Büros ohne weitere Änderungen erfüllt diese nur in Ausnahmefällen, z.B. weil die Person aufgrund einer persönlichen Eigenschaft unbedingt eine spezielle technische Ausrüstung benötigt (z.B. der neue Arbeitsplatz nicht an eine vorhandene Behinderung angepasst ist). Auch der Wechsel in einen andere Büroraum nebenan, wobei Technik, Personenkreis, etc. gleichbleibt ist in diesem Sinne keine Versetzung. Ein Wechsel in eine andere Personengruppe innerhalb des Büros kann je nach Umständen hingegen wieder ein Versetzung sein. Insofern ist die Frage nach den von Dir genannten Kriterien nicht zu beurteilen, aber das müsst ihr ja auch nicht. Bearbeitet den Antrag und gut ist.
Die Kollegin will nicht diesen Job über nehmen. Sie will in ihrem alten Büro bleiben und Sekretärin für einen neuen Geschäftsführer werden.
Das wiederum ist kein Widerspruchsgrund nach §99 sondern nur ein Grund ein Gespräch mit der Geschäftsführung zu suchen. NB:
... ist an einen anderen Geschäftsführer "gegeben" Das wollte sie doch offenbar.....
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