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Prämiensystem - können wir das ganze gleich ablehnen oder müssen/sollten wir da drüber verhandeln?

W
Wobo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle, Unsere Geschäftsleitung möchte bei uns ein Prämiensystem einführen! Das heist es gibt für jeden Mitarbeiter 100 Punkte pro Jahr, die am Jahresende Brutto xxxx/euro beträgt. Nun hat er eine Liste erstellt, wo oder für welches vergehen wieviel Punkte abgezogen werden. Es handelt sich dabei um Fahrzeugpflege (innen/außen), Unfälle/Beschädigungen, zu hoher Spritverbrauch, Reifenverschleis, fahren ohne Sicherheitsgurt, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Arbeitsberichte unsauber/nicht vollständig, Unkorecktes Verhalten gegenüber dem Kunden/Mitarbeitern, Verspätung ohne telef. Meldung, usw.usw.usw.... die Liste ist 3 Seiten lang. Wir der BR ist der meinung das damit nur unruhe gestiftet wird und nicht klar ist, wer das ganze entscheidet (ob sauber oder nicht sauber). Den Rechtsweg hat er gleich ausgeschlossen da es eine freiwillige leistung des Unternehmens ist. Meine frage, können wir das ganze gleich ablehnen oder müssen/sollten wir da drüber verhandeln ? Auch der Gleichheitsgrundsatz ist nicht gegeben da es für einige Mitarbeiter/Angestellte nicht gilt. Er hat uns 4 Wochen bedenkzeit gegeben.

Gruß Wobo

5.48207

Community-Antworten (7)

N
nicoline

14.04.2008 um 22:37 Uhr

Hallo Wobo,

Den Rechtsweg hat er gleich ausgeschlossen, da es eine freiwillige Leistung des Unternehmens ist.<

§ 87 Mitbestimmungsrechte

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten
mitzubestimmen: 11.Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der
Geldfaktoren; (2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Die Zahlung von Prämien an sich mag ja freiwillig sein, wenn der AG Prämien zahlen will, seid ihr in der Mitbestimmung, bis hin zu Einigungsstelle. Ihr müßt es in der Form ablehnen, wenn ihr es so nicht wollt. Mit der Ablehnung den AG zu Verhandlungen für eine BV auffordern. Kann sein, dass er dann keine Prämien mehr zahlen will, aber lieber keine Prämien als ungerecht verteilte, ist jedenfalls meine Meinung.

K
Kölner

15.04.2008 um 00:16 Uhr

@Wobo Das ist wohl weniger eine Regelung zur Prämiengestaltung, sondern eher ein Betriebsbußenkatalog! Und da ist in erster Linie § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zuständig!

P
Petrus

15.04.2008 um 13:09 Uhr

Hallo? Antwort? 6. Versuch

@ kölner, sowohl als auch, oder?

  1. Versuch

Auch der Gleichheitsgrundsatz ist nicht gegeben da es für einige Mitarbeiter/Angestellte nicht gilt Hier würde ich schon §87 (1) Nr. 11 ziehen

  1. Versuch

Punkteliste Hier hast Du recht - Betriebsbußen werden nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG geregelt.

  1. Versuch - kein Bock mehr zum zählen
P
Petrus

15.04.2008 um 13:24 Uhr

??? ??? ???

Noch ein Dutzend Versuche...

Hier sollte allerdings auch geregelt werden, was mit den Bussgeldern

I
Immie

15.04.2008 um 13:38 Uhr

@Kölner Ist das nicht nur eine Frage der Formulierung? Wohl eher ein Mix. Der AN welcher zu viel Sprit verbraucht bekommt ja keinen Punktabzug...

Wenn man es einfach "positiv" sagt... ...wenig Spritverbrauch...keine Unfälle...korrektes Verhalten dem Kunden und Kollegen gegenüber...nie zu spät...

P
Petrus

15.04.2008 um 15:23 Uhr

Fragezeichen gehen Text auch wieder? Antwort 91815 ergänzen nicht. :-( längere Neutexte auch nicht.

P
Petrus

15.04.2008 um 16:43 Uhr

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