urlaubsanspruch
guten tag ich habe mal eine frage ich arbeite im einzelhandel und wir bekommen 36 tage urlaub haben unseren urlaub auch schon abgegeben und ich habe auch wieder erholungsurlaub von 3 wochen am stück drin wie jedes jahr der laden ist auch mit personal gut abgedeckt und jezt kommt unser vl und sagt das geht nicht wir sollen 1 bis 2 wochen nur nehmen wenn wir das nicht machen würd sie denn urlaubsplan ändern meine frage darf sie das einfach uns urlaub geben wie sie möchte
mit freud. giese
Community-Antworten (4)
11.11.2020 um 11:02 Uhr
Gibt es einen Betriebsrat?
11.11.2020 um 11:08 Uhr
Nein, sie darf das nicht einfach so machen, wie sie möchte.
§7 Abs.2 BUrlG: "Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."
Ich gehe ich davon aus, dass ihr eine 6 Tage Woche habt. Dann ist mit einem zweiwöchigen Urlaub die Forderung von 12 aufeinanderfolgenden Werktagen zwar erfüllt, wenn ihr aber bisher immer auch längeren Urlaub nehmen konntet, muss derArbeitgeber erklären, warum das nun nicht mehr möglich ist.
11.11.2020 um 12:20 Uhr
Wie lange steht der Urlaubsplan schon? Nach vier Wochen kann man davon ausgehen, dass der Urlaubsplan genehmigt ist.
https://www.thorsten-blaufelder.de/2018/02/urlaub-genehmigung-arbeitsrecht/
Hier zu gibt es noch weitere Urteile.
12.11.2020 um 13:02 Uhr
danke für die schnelle antwort und ja wir musten unsern urlaub anfang september schon abgeben und abgabe schluss war der 30.9.2020 dann wollte sie denn eigendlich mit nehmen ist nicht gemacht worden sie hat denn jetz am 10.11.2020 erst mit genommen nach 2 monaten und wir haben unseren urlaub auch alle so gelasen wie wir eingetragen haben unser laden ist auch mit personal abgedeckt in der urlaubzeit arbeite im einzelhander also darf sie unsern urlaub jetz nicht so einfach ändern
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