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Versetzung oder Änderungsvertrag- aber ab welchem Datum

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rainerw
Jan 2018 bearbeitet

Einer muß ja 2010 den Anfang machen mit einer arbeitsrechtlichen Frage, die ich für eine Bekannte stelle. AG ist die größte Drogeriekette Deutschlands. Nachdem schon viele kleine Fillialen geschlossen wurden, ist nun am 07.01. die der Bekannten dran. Wegen Krankheit befindet sie sich nun im Urlaub von 2009 und das noch bis zum 18.01. Am 19.01.-09.02 gehts dann ab in die Reha. Nun das Problem, der AG will erst nach der Reha mit der AN über ihren Vertag reden der sich ja am 07.01. ändern würde zwecks Umsetzung in einer anderen Filiale. Kann der AG diesen zurückdatieren? Zur Info: Die AN ist im vergangenem Jahr aus dem BR ausgetreten da dieser und der GEW Sekretär zu arbeitgeberlastig sind. (perönliche Meinung)

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Community-Antworten (8)

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DonJohnson

01.01.2010 um 17:43 Uhr

Also wie ich das lese, ist sie nciht gekündigt. Von daher kann doch der AG das ruhig so gestalten. Klar, Schlecker (ups) versucht es so immer und immer wieder. Erst vor ein paar Monaten haben die das hier in der Nähe auch versucht. Die Klagewelle war beeindruckend und Schlecker (ups) hat verloren... Sie muß halt ihre Arbeitskraft immer und immer wieder anbieten...

Dennoch muß sie hier schauen was der AV explizit aussagt. Sollte die Zweigstelle aufgelöst werden, muß sie halt immer und immer wieder fragen, wo sie bei ihrem Arbeitsbeginn sein muß. Auch den BR sollte sie fragen, ob eine Zustimmung zur Versetzung nach 99 angefragt wurde (ihrer Person bezüglich)...

Na die Regularien kennst du ja ;-)))

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rainerw

01.01.2010 um 17:59 Uhr

Jepp, die Regularien sind mir wohl bekannt. Aber Du weißt ja das mir eure Einschätzungen wichtig sind. Zum einem stellt sich mir die Frage ob das ganze nicht über einen Änderungsvertag abgewickelt werden müsste? Meine Vermutung ist aber das man ihr anbieten wird in einem der XL Märkte zu arbeiten. Das hieße: Kündigung, und über Leihfirma wieder zum geringfügigem Lohn wieder rein. Aber das ist nur meine ganz pesönliche Vermutung.

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DonJohnson

01.01.2010 um 18:05 Uhr

Aber eine Kündigung wurde dem BR noch nciht vorgelegt, von daher denke ich, dass es das übliche Spiel dieser Fa ist... dennoch sage ich ja, dass weiterhin sie immer ihre Arbeitskraft anbieten muß - erstmal wie und wo auch immer. Und wie gesagt BR und Anwalt konsultieren.... sicher ist sicher.

Mit deiner Vermutung könntest du aber durchaus Recht haben... leider...

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rainerw

01.01.2010 um 18:38 Uhr

Ich würde ja nie übers www Unwahrheiten in die Welt setzen. Aber wenn ich mich mal in die Welt der Gebr. Grimm begebe und ein Märchen schreiben wollte, könnte es ja wie folgt anfangen. Es war einmal ein BR dem scherte es einen Dreck was die Arbeitnehmerrechte betrifft. Die BRV sammelte ihre paar Geisslein (BRM´s) um sich. Es gab nie Schulungen , nie ordendliche Einladungen wie den der Tag zu gestalten ist. Einen Schlüssel zum Heim gab es auch nicht und man dürfte nur kommen wenn Mama Geislein da war. Die Ergebnisse des Tagesablaufes wurden nicht von einen der Geisleinen geschrieben, sondern in einem anderem privatem Heim der Geisleinmutter die dort auch noch ein Geislein hatte. Der böse Wolf hatte nichts gegen die ganze Prozedur, dennso brauchte er keine angst haben man könne ihm den Bauch auftrennen und die lieben Geislein wegnehmen. Wir Menschen haben die GEW zur hilfe wenn wir nicht weiter kommen., aber wehn haben die kleinen Ziegen? Eine gefunden bemächtigt sich die BRV dieser Hilfe um damt sie des nachts nicht frieren muß und neue Geislein müssen ja auch gezeugt werden. Stelle ich mal die Frage ob das weggelaufene Zieglein sich da an der Geisleinmutter und den anderen Geislein wenden kann? Und alles Gott sei Dank nur ein Märchen!?

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Biggy

02.01.2010 um 00:00 Uhr

Jo rainerw was ich nicht vertehen kann ist in deinem Märchen, wie es dazu kommen kann denn BRgeißlein sind ja in diesem Märchen nicht gerne gesehen und werden ja vom bösen Wolf bekämpft. In dem Fall müssten ja die BRgeißlein vom bösen Wolf absichtlich installiert worden sein damit sich keine BRgeißlein bilden die keine Angst haben vor dem großen bösen Wolf haben. Neue Masche bei dem großen bösen Wolf. Also das weggelaufene Geißlein muss ja vorsichtig sein dass es nicht nur vom bösen Wolf gefressen wird sondern auch noch von den anderen Geißlein in seinen Rachen geworfen wird . Man kann nur hoffen, dass das Märchen wie in echt gut ausgeht und dem bösen Wolf der dicke gefräßige Bauch aufgeschnitten und mit Wackersteinen gefüllt wird die ihn in den tiefen Brunnen ziehen. Wäre schönes Märchen. Leider passieren die heute nicht mehr so oft.

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rainerw

02.01.2010 um 01:23 Uhr

Biggy, Geislein sind eigentlich eher friedfertig. Nur kann es auch unter ihnen ein sogenanntes schwarzes Schaf geben, das dann an der Spitze steht und den restder Meute nach belieben Dumm hält und steuert. Und wenn das ein oder andere Geislein sich besinnt das da was nicht richtig istweil es doch mal anders war, aber keine hilfe von außen erwarten kann weil die außenstehende hilfe ja mit dem Anführer der schwarzen Schafe das Nachtlager wärmen muß, dann ist da nicht mehr viel zu machen. Das endaufene Geislein will nun nur sehen das ein anfangs mal schönes Märchen nicht in einem Endzeitdrama endet.

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rainerw

02.01.2010 um 12:52 Uhr

Aber mal abgesehen von der Geschichte, wie sieht den nun die rechtl. Lage für die Kollegin aus?

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nicoline

02.01.2010 um 17:13 Uhr

rainer Ich vermute mal, dass Deine Bekannte einen AV hat, in dem nicht explicit aufgeführt ist, dass "die kleine Filiale" ihr Arbeitsort ist, sondern einen Passus, der es dem AG ermöglicht, sie so ziemlich überall einzusetzen, insofern taucht die Frage auf, ob es überhaupt einer Änderungskündigung oder eines Änderungsvertrages bedarf. Unbeschadet dessen, wäre es, aus meiner Sicht, eine mitbestimmungspflichtige Versetzung (wie für alle Betroffenen), was ihr, nach Deinen Schilderungen, auch nichts nützen wird. So ganz nebenbei erwähnt, sollte Deine Bekannte sich vielleicht mal an eine Stelle ÜBER dem Gew. Sekretär wenden und die Zustände dort schildern. Sofern es nur um den Einsatzort geht, wäre es ja nicht sooooo schlimm, wenn der AG erst mit ihr darüber redet, wenn sie wieder da ist. Da man bei der größten Drogeriekette aber erfahrungsgemäß nie von etwas Gutem ausgehen kann, vermute ich, dass folgendes Horrorszenario ablaufen wird:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/52/496368/text/

und da kann man doch nur raten, bevor ein Wort mit dem AG gesprochen wird, zum Anwalt oder einem anderen Gew. Sekretär zu gehen, um sich Rat zu holen, bei allem Vertrauen zu einem "versierten, bekannten BRM" ;-))) Da sie ja noch bis zum 18.01. Urlaub hat, würde ich empfehlen, das schleunigst in Angriff zu nehmen!

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