Einer muß ja 2010 den Anfang machen mit einer arbeitsrechtlichen Frage, die ich für eine Bekannte stelle.
AG ist die größte Drogeriekette Deutschlands. Nachdem schon viele kleine Fillialen geschlossen wurden, ist nun am 07.01. die der Bekannten dran. Wegen Krankheit befindet sie sich nun im Urlaub von 2009 und das noch bis zum 18.01.
Am 19.01.-09.02 gehts dann ab in die Reha.
Nun das Problem, der AG will erst nach der Reha mit der AN über ihren Vertag reden der sich ja am 07.01. ändern würde zwecks Umsetzung in einer anderen Filiale. Kann der AG diesen zurückdatieren?
Zur Info: Die AN ist im vergangenem Jahr aus dem BR ausgetreten da dieser und der GEW Sekretär zu arbeitgeberlastig sind. (perönliche Meinung)