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AG ordnet an

T
Tricky
Nov 2020 bearbeitet

Hallo,

im Unternehmen ist gerade Kurzarbeit und nun treten wegen der Pandemie immer folgende Fallbeispiele außerhalb der Firma aus: Die Kinder müssen in Quarantäne und die Frau ,die nicht bei uns arbeitet, geht auch mit in Quarantäne.

Unser AN (Mann) soll laut Gesundheitsamt nicht in Quarantäne und möchte nun arbeiten. AG verbietet dies Ihm aber, aus Sicherheit der Belegschaft gegenüber. Grundsätzlich eine tolle Maßnahme, da die Belegschaft eng an eng arbeitet.

AG will aber keine Arbeitszeit anrechnen, da er ja laut AG sowieso Kug bekommt. D.h. jeder Tag zu Hause bedeuten Minusstunden für den AG, obwohl dies AG angeordnet worden ist. Darf der das? Habt Ihr ein Link und/oder Gesetz für mich?

Vielleicht ist die Frage so einfach, dass viele in der Runde lachen. Bin aber neu im BR und möchte nur Eure Hilfe. Danke.

Gruß Tricky

40808

Community-Antworten (8)

F
Freeplay

06.11.2020 um 07:57 Uhr

Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbietet und der Arbeitgeber diese nicht wahrnimmt entsteht Annahmeverzug gemäß §616 BGB. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer also weiterhin bezahlen und darf ihn nicht mit Minusstunden belasten.

M
Mercyful

06.11.2020 um 09:18 Uhr

Was sagte denn Eure BV zum Thema Kurzarbeit. Angenommen der AN bekommt KUG (ggf. 0% Arbeitsleistung???), dann baut er doch keine Minusstunden auf.

Könntest Du das bitte noch ein wenig detaillierter schildern und mit ein paar Fakten untermauern?

S
seehas

06.11.2020 um 16:33 Uhr

Der AN hat in diesem Fall den Anspruch so bezahlt zu werden wie er eingeplant war. Hier ist der AG im Annahmeverzug. Allerdings muss den AN seine Rechte im Zweifelsfall vor dem Arbeitsgericht einfordern. Es sei denn in eurer BV zum Thema Kurzarbeit ist hier eine klare Regelung getroffen, dann kann der BR die Einhaltung der Regeln einfordern.

C
Catweazle

06.11.2020 um 17:46 Uhr

seehas, der BR ist sogar verpflichtet die Einhaltung der BV zu fordern. Es ändert aber nichts darum, dass der Arbeitnehmer ggfs. Selbst klagen muss.

T
Tricky

06.11.2020 um 20:16 Uhr

Hallo,

es liegt keine BV vor. Wegen Kug läuft dies so bei uns: (z.B.:) AN soll laut Arbeitsvertrag 150 Stunden im Monat arbeiten und arbeitet effektiv 100 Stunden regulär und 50 Stunden ist er zu Hause und bekommt für die restlichen 50 Stunden 67% Kug.

Vorteil: Er bekommt keine Minusstunden zum Monatsende, da Kug gezahlt wird. Nachteil: Da er ja laut AG zu Hause bleiben soll, läuft dies nicht unter normaler Arbeitszeit, sondern es werden nur 67% des Grundgehaltes gezahlt.

Gruß

C
Catweazle

07.11.2020 um 13:19 Uhr

Es muss eine Vereinbarung mit dem BR geben. Sonst ist KA nicht möglich.

X
XYZ68

09.11.2020 um 09:15 Uhr

Ohne BV keine Kurzarbeit. Die Agentur für Arbeit fordert diese auch ein. Kurzarbeit wird immer im Nachgang abgerechnet. Wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht in der Firma sehen will, muss er den Arbeitnehmer bezahlen.

Ihr solltet hier als Betriebsrat dringend tätig werden und entsprechende Regelungen treffen und den Arbeitgeber auf die entsprechenden Gesetze hinweisen BGB §615

T
Tricky

09.11.2020 um 09:34 Uhr

Hallo,

sorry es gibt eine BV zur Kurzarbeit, da steht aber meine Frage nicht geklärt. Sorry.

Gruß

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