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Kann der AG eine Gehaltserhöhung während Kurzarbeit zahlen?

U
UdoWoe
Nov 2020 bearbeitet

Leider kann ich zu meiner Frage im Internet keine Antwort finden. Kann der AG während der KA eine Gehaltserhöhung (Tarifliche , Aussertarifliche oder auch freiwillige) zahlen? Immerhin müsste ja dann die Arbeitsagentur dies mittragen. Gibt es dazu Regelungen? Wie läuft das bei Tariflichen Erhöhungen die über mehrere Jahre verteilt sind? Werden diese Gehälter trotz KA und KAG erhöht? Vielen Dank für eure Informationen. Bleibt bitte alles gesund und tut alles dafür das andere dies auch bleiben.

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Community-Antworten (1)

K
Kjarrigan

11.11.2020 um 09:40 Uhr

Ob es dazu gesonderte Regelungen gibt weis ich zwar nicht. Ich vermute, dass das möglich sein wird. Es kommt auf die Rechtsgrundlage an. Wenn z.B. in TV eine zukünftige Erhöhung vereinbart war (und da jetzt KUG ist) bleibt die Rechtsgrundlage Neues Gehalt ab 01.11.20 X % mehr) ja bestehen.

Es kann sein das bei einer Überprüfung der ARGE das dann auffällt, aber der AG kann es ja begründen. Eine AV Erhöhung die VOR Bezug bereits feststand ebenso.

Eine AV Erhöhung in der KUG Zeit wird sehr wahrscheinlich Fragen hervorrufen, aber auch da wird es auf eine vernünftige Begründung ankommen. Problematisch dürften dann große Erhöhungen )( > 5 %) werden, oder am schlimmsten eine Erhöhung während KUG die dann später wieder zurückgenommen wird :)

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