Verfügbarkeit bei Kurzarbeit
Hallo tante frieda Laut der Mail von meinem Chef muß ich in der Zeit von 6 Uhr 30 bis 16 Uhr sofort erreichbar sein und sofort in der Firma erscheinen. Ich habe einen Arbeitsvertrag, in dem nichts wegen Kurzarbeit geregelt ist. Es ist kein Tarifvertrag. Ich kann mir nicht vorstellen , dass das zulässig ist.
Community-Antworten (6)
10.11.2020 um 09:24 Uhr
Hast du auch eine Frage?
10.11.2020 um 09:30 Uhr
Falls zu wissen möchtest, ob das zulässig ist:
Das kann man ohne weitere Informationen nicht beantworten. Was steht denn in deinem Vertrag?
Gruß Enigmathika
Edit: Ich sehe gerade, du hast zu diesem Thema schon eine Frage gestellt. Nachfragen würde ich dann dort stellen, sonst wird es unübersichtlich
10.11.2020 um 10:10 Uhr
"Muss ich während der „Kurzarbeit null“ erreichbar sein und zur Verfügung stehen? Ja, da es sein kann, dass die Kurzarbeit kurzfristig unterbrochen wird und die Arbeit dann wiederaufgenommen werden muss. Solltest Du nicht erreichbar sein und kannst die Arbeit nicht antreten, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben." (Quelle: IG Metall)
10.11.2020 um 10:49 Uhr
@ Kratzbürste Dann müsste dies, soweit kein BR vorhanden ist individuell vereinbart sein.
10.11.2020 um 14:10 Uhr
Für die Aufnahme der Arbeit muss es immer eine "angemessene" Vorlauffrist geben. Wie lange die konkret ist wird in der Regel in der BV zur Kurzarbeit vereinbart. Am gleichen Tag ist mit Sicherheit nicht angemessen. In der Regel ist hier von zwei oder drei Tagen auszugehen.
10.11.2020 um 14:43 Uhr
seehas wir wissen ja nicht ob es eine BV gibt ;-) scheint immer mehr Mode zu sein hier ne Frage zu stellen und sich dann nicht mehr zu melden. Und wir mach fleißig....rate mal mit Rosenthal ;-)
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