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Betriebsratswahl 2010

M
MarionWolf
Apr 2018 bearbeitet

BR-Wahl 2010: Es steht fest, dass unser "Betrieb" (Geschäftsstelle) in 2010 geschlossen wird, dem Innendienst (Versicherung) wird gekündigt, der gesamte angestellte Außendienst wird in einer anderen Geschäftsstelle weiterbeschäftigt. Ein genauer Schließungstermin steht noch nicht fest, voraussichtlich Mitte 2010. Wie verhält es sich mit der Wahl. Kann hier eine Ausnahmeregelung gelten, dass für die kurze Zeit der jetzige BR im Amt bleibt ohne das ganze Prozedere einer Neuwahl??? Danke für Antwort. Marion Wolf

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

28.12.2009 um 20:19 Uhr

@MarionWolf Nö. Warum auch? Eher sollte man sich über Begriffe wie Übergangsmandat, Restmandat im Sinne der §§ 21 a, 21 b BetrVG etc. Gedanken machen. Oftmals geht es dann mit dem BR noch lange, lange weiter...

E
Erwin

28.12.2009 um 20:53 Uhr

@MarionWolf

...aslo Neuen BR wählen, es kommt eine menge Arbeit ja auf ihn zu.

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