Urlaub 24 und 31
wie ist eigentlich die Regelung für den 24.12. und 31.12. sind es ganze Urlaubstage oder jeweils nur ein halber da streiten wir uns jedes Jahr habt ihr eine allgemeingültige Antwort
Community-Antworten (6)
25.12.2009 um 16:06 Uhr
nehmen wir die gesetzliche regelung
urlaub wird werktäglich gewährt der 24.12. und der 31.12. zählen als werktage
möchte ich für einen werktag von der arbeitsleistung befreit werden, muß ich einen tag urlaub nehmen wobei es keinen unterschied macht, ob an diesem tag 4 stunden oder 8 stunden oder wieviel stunden auch immer abzuleisten gewesen wären
aber : tarif, arbeitsvertrag, BV, (oder auch betriebliche übung ) können andere regelungen beinhalten/vorsehen..............
25.12.2009 um 16:25 Uhr
Vollkommen richtig. Wenn Heilig Abend oder Sylvester auf einen Arbeitstag fällt, nimmt die Hälfte der Belegschaft jeweils vier Überstunden. Das ist nur fair auch von unserem AG und für mich die Idealvorstellung.
25.12.2009 um 17:52 Uhr
@RoSix Das ist nett von Eurem AG; er könnte Euch aber auch ganz banal arbeiten lassen oder jeweils einen ganzen U-Tag abziehen - sofern ein TV das nicht anders vorsieht!
25.12.2009 um 20:04 Uhr
Psssst Kölner, wenn RoSix´s AG jetzt mitliest.
25.12.2009 um 20:06 Uhr
@rainerw Ohhhhhh
25.12.2009 um 20:23 Uhr
Vielleicht besucht er Dich ja dann mit dem Anliegen ..... zur Warung seiner Bestzstände. GRINS
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