Erstellt am 25.12.2009 um 15:06 Uhr von kriegsrat
nehmen wir die gesetzliche regelung
urlaub wird werktäglich gewährt
der 24.12. und der 31.12. zählen als werktage
möchte ich für einen werktag von der arbeitsleistung befreit werden, muß ich einen tag urlaub nehmen
wobei es keinen unterschied macht, ob an diesem tag 4 stunden oder 8 stunden oder wieviel stunden auch immer abzuleisten gewesen wären
aber : tarif, arbeitsvertrag, BV, (oder auch betriebliche übung ) können andere regelungen beinhalten/vorsehen..............
Erstellt am 25.12.2009 um 15:25 Uhr von RoSix
Vollkommen richtig. Wenn Heilig Abend oder Sylvester auf einen Arbeitstag fällt, nimmt die Hälfte der Belegschaft jeweils vier Überstunden. Das ist nur fair auch von unserem AG und für mich die Idealvorstellung.
Erstellt am 25.12.2009 um 16:52 Uhr von Kölner
@RoSix
Das ist nett von Eurem AG; er könnte Euch aber auch ganz banal arbeiten lassen oder jeweils einen ganzen U-Tag abziehen - sofern ein TV das nicht anders vorsieht!
Erstellt am 25.12.2009 um 19:04 Uhr von rainerw
Psssst Kölner, wenn RoSix´s AG jetzt mitliest.
Erstellt am 25.12.2009 um 19:06 Uhr von Kölner
Erstellt am 25.12.2009 um 19:23 Uhr von rainerw
Vielleicht besucht er Dich ja dann mit dem Anliegen ..... zur Warung seiner Bestzstände.
*GRINS*