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Urlaub 24 und 31

H
huberthasen
Jan 2018 bearbeitet

wie ist eigentlich die Regelung für den 24.12. und 31.12. sind es ganze Urlaubstage oder jeweils nur ein halber da streiten wir uns jedes Jahr habt ihr eine allgemeingültige Antwort

8.34306

Community-Antworten (6)

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Kriegsrat

25.12.2009 um 16:06 Uhr

nehmen wir die gesetzliche regelung

urlaub wird werktäglich gewährt der 24.12. und der 31.12. zählen als werktage

möchte ich für einen werktag von der arbeitsleistung befreit werden, muß ich einen tag urlaub nehmen wobei es keinen unterschied macht, ob an diesem tag 4 stunden oder 8 stunden oder wieviel stunden auch immer abzuleisten gewesen wären

aber : tarif, arbeitsvertrag, BV, (oder auch betriebliche übung ) können andere regelungen beinhalten/vorsehen..............

R
RoSix

25.12.2009 um 16:25 Uhr

Vollkommen richtig. Wenn Heilig Abend oder Sylvester auf einen Arbeitstag fällt, nimmt die Hälfte der Belegschaft jeweils vier Überstunden. Das ist nur fair auch von unserem AG und für mich die Idealvorstellung.

K
Kölner

25.12.2009 um 17:52 Uhr

@RoSix Das ist nett von Eurem AG; er könnte Euch aber auch ganz banal arbeiten lassen oder jeweils einen ganzen U-Tag abziehen - sofern ein TV das nicht anders vorsieht!

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rainerw

25.12.2009 um 20:04 Uhr

Psssst Kölner, wenn RoSix´s AG jetzt mitliest.

K
Kölner

25.12.2009 um 20:06 Uhr

@rainerw Ohhhhhh

R
rainerw

25.12.2009 um 20:23 Uhr

Vielleicht besucht er Dich ja dann mit dem Anliegen ..... zur Warung seiner Bestzstände. GRINS

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