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Keine Vergütung bei wetterbedingtem Nichterscheinen - korrekt?

F
Femmefatale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

am Montag und Dienstag war bei uns in der Region absolutes Schnee- und Glatteischaos. Einige Kollegen erschienen deshalb wesentlich später zur Arbeit, andere hatten gar nicht, z.B. wegen lahmgelegtem ÖPNV.´ Unser AG hat nun verkündet, dass die ausgefallene Arbeitszeit nicht vergütet wird, bzw. da bei Nichterscheinen Urlaubstage entstanden sind. Ist das so korrekt?

Liebe Grüße Femmefatale

6.57905

Community-Antworten (5)

N
Nordmann

23.12.2009 um 08:14 Uhr

Ist korrekt... Du als Arbeitnehmer musst sicherstellen, dass du rechtzeitig zur Arbeit kommst. Das einzige, was dir bleibt, ist die ÖPNV in Regress zu nehmen.

K
Kriegsrat

23.12.2009 um 09:38 Uhr

http://www.anwalt.de/rechtstipps/zu-spaet-zur-arbeit-wegen-glatteis-und-schnee_000034.html

es kommt wohl im einzelfall auch auf den grund an.............. ob man den 616 BGB heranziehen könnte.....

E
Erwin

23.12.2009 um 09:54 Uhr

Sorry kriegsrat,

aber auch der von dir eingestellte Link besagt: Das heißt: der Arbeitnehmer, der infolge vereister Straßen oder Schneechaos zu spät kommt, muss eine Lohn- bzw. Gehaltskürzung hinnehmen, es sei denn, er holt die versäumte Arbeitszeit nach.

Also § 615 BGB greift nicht bei witterungsbedingtem zu spät zur Arbeit kommen.

W
Waschbär

23.12.2009 um 09:56 Uhr

@Femmefatale, Das "wegerisiko" ist immer Arbeitnehmer seitig angesiedelt. sicherlich könnte man "versuchen" zu verhandeln analog Kriegsrat.

allerdings hätte ich da so meine zweifel. ein unfall vom AN sollte der AG immer ohne Abzug vergütung berechnen.

ggf könnest du erwirken das die Kollegin einen Tag Urlaub nimmt ODER Frei für Überstunden... Dann wird ihr immer hin kein Minus angerechnet. Ist aber NUR ein Praxistipp....

K
Kriegsrat

23.12.2009 um 10:08 Uhr

erwin,

wenn man es schafft, eine situation kreativ so darzustellen, daß ein persönlicher grund daraus wird, obwohl vielleicht eine allgemeine situation vorliegt, könnte man evtl. den 616 heranziehen, denkanstöße hierzu gibt dieser link................

über die grundsätzliche pflicht, pünktlich zur arbeit zu erscheinen , brauchen wir nicht diskutieren..............

du bist aber heute morgen wieder so resistent gegen ungewöhnliche lösungsansätze...............;-))

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