Erstellt am 23.12.2009 um 07:14 Uhr von Nordmann
Ist korrekt...
Du als Arbeitnehmer musst sicherstellen, dass du rechtzeitig zur Arbeit kommst.
Das einzige, was dir bleibt, ist die ÖPNV in Regress zu nehmen.
Erstellt am 23.12.2009 um 08:38 Uhr von kriegsrat
http://www.anwalt.de/rechtstipps/zu-spaet-zur-arbeit-wegen-glatteis-und-schnee_000034.html
es kommt wohl im einzelfall auch auf den grund an..............
ob man den 616 BGB heranziehen könnte.....
Erstellt am 23.12.2009 um 08:54 Uhr von erwin
Sorry kriegsrat,
aber auch der von dir eingestellte Link besagt:
Das heißt: der Arbeitnehmer, der infolge vereister Straßen oder Schneechaos zu spät kommt, muss eine Lohn- bzw. Gehaltskürzung hinnehmen, es sei denn, er holt die versäumte Arbeitszeit nach.
Also § 615 BGB greift nicht bei witterungsbedingtem zu spät zur Arbeit kommen.
Erstellt am 23.12.2009 um 08:56 Uhr von waschbär
@Femmefatale,
Das "wegerisiko" ist immer Arbeitnehmer seitig angesiedelt. sicherlich könnte man "versuchen" zu verhandeln analog Kriegsrat.
allerdings hätte ich da so meine zweifel. ein unfall vom AN sollte der AG immer ohne Abzug vergütung berechnen.
ggf könnest du erwirken das die Kollegin einen Tag Urlaub nimmt ODER Frei für Überstunden... Dann wird ihr immer hin kein Minus angerechnet. Ist aber NUR ein Praxistipp....
Erstellt am 23.12.2009 um 09:08 Uhr von kriegsrat
erwin,
wenn man es schafft, eine situation kreativ so darzustellen, daß ein persönlicher grund daraus wird, obwohl vielleicht eine allgemeine situation vorliegt,
könnte man evtl. den 616 heranziehen,
denkanstöße hierzu gibt dieser link................
über die grundsätzliche pflicht, pünktlich zur arbeit zu erscheinen , brauchen wir nicht diskutieren..............
du bist aber heute morgen wieder so resistent gegen ungewöhnliche lösungsansätze...............;-))