In unserem nicht tarifgebundenem Unternehmen ist die Vergütungsordnung in einer Betriebsvereinbarung dergestalt geregelt, daß sich das Gehalt " nach BAT gezahlt wird, es sei denn eine einzelvertragliche Vergütung festgelegt wird."

In der Vergangenheit wurde bei der Anhörung bei Einstellungen fast immer eine Vergütung nach BAT gewählt, die einzelvertragl. Regelungen waren meist nur für AT Angestellte vorbehalten.
Aktuell legt der AG Verträge vor in der einzelvertraglich individuelle Gehaltszahlungen vereinbart sind. Bei der Anhörung zur Einstellung ist dem BR die Gehaltshöhe bei vergleichbarer Qualifizierung der Mitarbeiter primär nicht bekannt.
Kann der BR die Zustimmung zur Einstellung verweigern, oder eine Vergütung nach bisherigem BAT fordern?Wer hat diesbezüglich Erfahrungen oder entsprechende Urteile parat?