Vergütung bei Neueinstellung
In unserem nicht tarifgebundenem Unternehmen ist die Vergütungsordnung in einer Betriebsvereinbarung dergestalt geregelt, daß sich das Gehalt " nach BAT gezahlt wird, es sei denn eine einzelvertragliche Vergütung festgelegt wird."
In der Vergangenheit wurde bei der Anhörung bei Einstellungen fast immer eine Vergütung nach BAT gewählt, die einzelvertragl. Regelungen waren meist nur für AT Angestellte vorbehalten. Aktuell legt der AG Verträge vor in der einzelvertraglich individuelle Gehaltszahlungen vereinbart sind. Bei der Anhörung zur Einstellung ist dem BR die Gehaltshöhe bei vergleichbarer Qualifizierung der Mitarbeiter primär nicht bekannt. Kann der BR die Zustimmung zur Einstellung verweigern, oder eine Vergütung nach bisherigem BAT fordern?Wer hat diesbezüglich Erfahrungen oder entsprechende Urteile parat?
Community-Antworten (4)
18.10.2005 um 23:49 Uhr
Hallo Defender
Warum sollte der BR die
Einstellung verweigern der zukünftige AN kann nichts
dafür.Da der BR jederzeit die Bruttelohnlisten einsehen kann hat er auch die möglichkeit festzustellen ob einzelne Abt.Lohnmäßig herruntergefahren werden.
Der BR kann jederzeit wie in eurem Fall der Einstellung zustimmen und der Eingruppierung wiedersprechen(das heißt Individualrecht)dann kann der neue Kollege/in Ihr Gehalt durch Gericht einklagen wenn dies nötig ist!
Fußnote:
Fordern kann der BR in solchen Fäälen nichts!
AT Gehälter sind Verhandlungssache!
Man kann anschließend nur die Bruttolohnliste einsehen, das kann der BR jederzeit.
19.10.2005 um 21:13 Uhr
Hallo BMW, herzlichen Dank für die prompte Antwort.Die Frage möchte ich nochmals konkretisieren.Der AG zahlt keinem AT Angestellten eine höhere Vergütung ,sondern führt über Individualverträge die wahrscheinlich geringer vergütet sind eine neue sozusagen hausinterne Mindervergütung ein.Für gleichwertige Tätigkeiten wird es bei gleicher Qualifikation in Zukunft damit verschiedene Vergütungen geben.Wir meinen dass der Gleichheitsgrundsatz - soweit er sich auf Lohn und Gehalt - bezieht verletzt ist.Ein Widerspruch des BR zur geringeren Vergütung dürfte nach deinen Ausführungen wohl auch nur akademischen Wert haben,da ich mir kaum vorstellen kann dass ein neu eingestellter Kollege/in den AG ein höheres Gehalt gerichtlich einfordern wird,insbesondere da er der Individualvereinbarung ja zugestimmt hat und das bezahlte Gehalt ja akzeptiert.
19.10.2005 um 21:49 Uhr
Hallo Defender Wahrscheinlich ist nicht wissen!Da ihr die Veträge nicht gezeigt bekommt wisst ihr es auch nicht ob es so ist,deshalb habe ich gesagt das ihr jederzeit die Bruttolohnlisten einsehen könnt!Ihr lasst aber jedem Kollegen/in die Möglichkeit offen falls diese dahinterkommen sollten das sie unter des üblichen gehaltes bezahlt werden.das was du im letzten Satz geschrieben hast ist ein irrtum!Wenn der BR beidem zustimmt dann hat man schlechte Karten vor dem Arbeitsgericht,aber wenn der BR der Einstellung zustimmt aber der Eingruppierung wiederspricht sind alle Wege offen auch der AG macht sich gedanken darüber ob der BR aufpasst oder nicht .Versucht das doch mal in eurem Betrieb und schaut mal wie der AG reagiert es dürfte bestimmt eine Frage kommen Warum Einstellung zugestimmt aber der Eingruppierung Wiederspruch .Und die ganze Sache ist aus der Sicht des BR's ganz legetim!Gruß BMW
19.10.2005 um 22:20 Uhr
Als AG-Vertreter würde/werde ich immer bei Neueinstellungen ein individuelles und niedrigeres Gehalt mit dem AN aushandeln. Wenn ich nicht irgendeinem AG-Verband angehöre, kann ich das auch ohne Probleme durchsetzen. Es gibt ja auch genug Menschen, die bereit sind, ausserhalb des BAT zu arbeiten. WIDERSPRECHT ruhig einer Eingruppierung - allein: Es wird nichts helfen und niemals ein Verfahren geben...
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