Erstellt am 22.12.2009 um 09:38 Uhr von kainil
Hallo,
wenn die Betriebsruhe durch eine BV gedeckelt ist, geht es wohl in Ordnung.
Ist dies nicht der Fall, hat glaub ich der AG ein Problem.
Erstellt am 22.12.2009 um 09:59 Uhr von erwin
..minus Tage Urlaub
oder Urlaubsvorgriffe auf das nächste Jahr gibt es nicht. Auch muss der AG sofern er Betriebsferien anordnen möchte, dieses so rechtzeitig bekanntgeben, dass AN diese bei der Urlaubsplanung berücksichtigen kann oder Möglichkeiten mit Gleitzeitkonnten zum Ausgleich schaffen.
Auch istr ein BR gehalten bei Abschluss bzw. der MB bei Betriebferien hierauf zu achten.
Ist bekannt, dass es Betriebsferien geben wird und ein AN nimmt vorher all seinen Urlaub, dann muss er ggf. unbezahlten Urlaub nehmen.
Weiter: Betriebsferien, in denen alle Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen, sind nur zulässig, wenn ein höherer als der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch besteht.
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/dein_recht/urlaub_feiertage
Ist der Urlaub bereits verplant, muss der Arbeitnehmer eine unbezahlte Freistellung oder einen Kompromiss über zusätzliche Urlaubstage mit einer geringeren Bezahlung dieser Tage akzeptieren. Wurde der Urlaub bereits genehmigt, handelt es sich bei dem Zwangsurlaub um eine bezahlte Freistellung mangels Beschäftigungsmöglichkeit. Dieses Risiko trägt der Arbeitgeber.
http://www.arbeitsratgeber.com/betriebsferien-0286.html
Erstellt am 22.12.2009 um 11:30 Uhr von Troisdorfer
michakoe
Ganz klare Antwort NEIN !!!
Erstellt am 22.12.2009 um 11:42 Uhr von kriegsrat
minus-urlaub gibt es nicht
..nur AG, die versuchen, ihre falschen planungen und entscheidungen auf kosten der AN abzuwälzen.................