Erstellt am 05.11.2020 um 20:05 Uhr von Kratzbürste
Im Prinzip braucht ihr keine BV. Wenn der Chef eure Mitbestimmung verneint, müsst ihr ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten
Erstellt am 05.11.2020 um 20:40 Uhr von Dummerhund
Mitbestimmung nach 87.Abs 1 Nr. 2
Und dann klaue ich noch mal aus dem Netz
http://www.schichtplanfibel.de/
Erstellt am 06.11.2020 um 09:46 Uhr von Thomas63
Für Arbeitszeiten ist eine BV immer von Vorteil da man dort Arbeitszeiten, Ankündigungszeiten, Rahmenbedingungen usw. regelt. Dies schafft für alle Klarheiten (MA/innen und Leitung) wie die Spielregeln sind und erspart später meist Diskussionen. Notfalls muß man das als BR durchsetzen.