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Mitbestimmungsrecht dienstplan

TJ
Tara Johanna
Nov 2020 bearbeitet

Welche Rechte haben wir als Betriebsrat bei der Planung von Dienstplänen in der Pflege.....Arbeitgeber verweigert das Mitbestimmungsrecht und Unterzeichnung des Dienstplanes. Braucht man hierfür eine Betriebsvereinbarung?

31203

Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

05.11.2020 um 21:05 Uhr

Im Prinzip braucht ihr keine BV. Wenn der Chef eure Mitbestimmung verneint, müsst ihr ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten

D
DummerHund

05.11.2020 um 21:40 Uhr

Mitbestimmung nach 87.Abs 1 Nr. 2

Und dann klaue ich noch mal aus dem Netz

http://www.schichtplanfibel.de/

T
Thomas63

06.11.2020 um 10:46 Uhr

Für Arbeitszeiten ist eine BV immer von Vorteil da man dort Arbeitszeiten, Ankündigungszeiten, Rahmenbedingungen usw. regelt. Dies schafft für alle Klarheiten (MA/innen und Leitung) wie die Spielregeln sind und erspart später meist Diskussionen. Notfalls muß man das als BR durchsetzen.

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