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Kurzarbeit

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Linessi
Nov 2020 bearbeitet

Guten Abend zusammen, unsere Firma hat seit den 01.09. Kurzarbeit. Eine Bestätigung von der A-Agentur ob diese auch genehmigt ist haben wir noch nicht erhalten!!!! Auch haben wir in unserer BV geregelt, dass die KA gleich auf alle MA verteielt wird. Leider wird dies von den Abteilungsleitern nicht immer berücksichtigt (seine Schäfchen) haben wenig Kurzarbeit. Wie behandeln das in unserer Sitzung und geben dieses Problem ( Änderungsvorschläge) auch an die GF weiter. Aber wir fassen keinen Beschluss (schriftlich) über diese Angelegenheit. Ich glaube so etwas fällt und noch auf die Füße, wenn wir einmal Rechtsbeistand brauchen. Oder?

Vielen Dank Linessi

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Community-Antworten (5)

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Kjarrigan

04.11.2020 um 08:55 Uhr

Ihr habt die Dienstpläne (auch mit Kurzarbeit) zu prüfen und dann zu beschließen und dem AG Eure Einwände mitzuteilen.

Also ja - das könnte Euch auf die Füße fallen.

Merke: Der BR handelt im Rahmen seiner Beschlüsse.

U
UdoWoe

04.11.2020 um 09:45 Uhr

Wir haben in unserer BV auch geregelt, dass die KA auf alle gleichmäßig verteilt wird. Leider kann der AG trotzdem sagen, diesen oder jeden MA benötige ich aber für ein bestimmtes Projekt oder Arbeit. Er hat besondere Kenntnisse, er ist Teamleiter und muss die KA-Kollegen und Kolleginnen einteilen.....o.ä. Dies ist leider so. Ihr müsstet ja die KA-Listen zur Kontrolle erhalten. Da könnt ihr ja auch eure Fragen stellen, wenn MA besonders viel oder besonders wenig KA machen. Der AG soll euch das erklären. Rechtlich wird es schwierig etwas dagegen zu unternehmen. Trotzdem, immer wieder auf die Ungleichverteilung hinweisen. Und zwar bei der GL. Eine Bestätigung der Arbeitsagentur haben wir auch nicht bekommen. Warum auch. Der AG muss ja Rechenschaft über die KA ablegen und nicht ihr. Solange ihre eine gültige BV KA habt, wäre für mich alles O.K.

K
kratzbürste

04.11.2020 um 10:33 Uhr

Vertrag ist Vertrag - und dazu gehören auch BVs. Und im § 77 BetrVG steht: Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Also setzt euch durch. Der BR kann immer einen Unterlassungsanspruch geltend machen, wenn Vorgesetzte die BV nicht beachten und der BR nicht ausdrücklich eventuellen Abweichungen zugestimmt hat.

M
Moreno

04.11.2020 um 11:07 Uhr

Udo Woe, dass kann der AG zwar sagen muss dies aber mit Euch aushandeln! Und wenn AN die, die selbe Tätigkeiten machen unterschiedlich behandelt werden sollen dann ist es die Aufgabe des BR hier einen Riegel vor zuschieben!

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Linessi

04.11.2020 um 11:31 Uhr

Danke Kjarrigan, ich sehe das auch so, aber wir haben nicht die Mehrheit im Gremium die da auch so sehen, leider. Deiner Meinung UdoWoe bin ich nicht ganz. Jeder Mensch ist ersetzlich, diese Mitarbeiter haben ja auch Urlaub oder sind Krank. Da ist Vertretung da und es geht auch....

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