Medikamentenmißbrauch am Arbeitsplatz - Wie gehe ich als Betriebsrat jetzt vor?
Meine Kollegin hat nach dem Nachtdienst gesehen, wiedie Reinigungskraft der Abteilung am Medikamentenschrank tätig war. Sie hat die Schublade schnell geschlossen und geschäfitg etwas anderes gemacht.
Zu ihren Aufgaben gehört der Boden im Arbeitsraum, nicht aber die Reinigung des Mobiliars. Allerdings passt der Schlüssel zum Medikamentenschrank außerdem auch zu verschiedenen, meist verschlossenen Arbeitsräumen, die von der Reinigungskraft gesäubert werden.
Andere MA der Reinigungskraft wollen gesehen haben, dass sie zur "Übergabezeit" - wenn in den Abteilungen niemand die Medikamentenräume benutzt - wohl auch auf anderen Abteilungen im medizinischen Arbeitsraum war, obwohl sie in den Abteilungen nicht arbeitet. Außerdem fallen verschiedenen MA's auch glänzende Augen und geweitete Pupillen auf. Die Arbeitsleistung hat ebenfalls nachgelassen.
Wie gehe ich als Betriebsrat jetzt vor?
Community-Antworten (3)
16.12.2009 um 02:10 Uhr
Das ist eine durchaus problematische Situation.
Mir wurde mal gelehrt, dass man "süchtige" (egal welche Sucht) eigentlich nur helfen kann, wenn man sie auffliegen läßt. Selbstverständlich mit der Möglichkeit zur Rückkehr wenn sie ihr Suchtverhalten im Griff haben. Hier kann man diesbezüglich aber keine wirklich gute Antwort geben. Du solltest mal mit Suchtberatungsstellen o.ä. Kontakt aufnehmen. Eventuell kann auch die GEW helfen...
Aber bitte nur keinen Schnellschuss - klär das lieber echt mit kompetenten Leuten ab.
Gruß DJ
16.12.2009 um 02:47 Uhr
Hallo Tsapi, Ihr habt ja schöne Sicherheitsstandarts in eurer "Schwarzwaldklinik" Ein Schrank, in dem (verschreibungspflichtige?) Medikamente lagern, braucht auch einen eigenen Schlüssel, den nur zugriffsberechtigte Personen besitzen dürfen.
Ich würde vorschlagen, bevor ihr euch um das vermeintliche "Drogenproblem" eurer Reinigungskraft kümmert, optimiert ihr erstmal euer Schließsystem.
Es müsste doch zusätzlich auch festzustellen sein, ob etwas fehlt oder nicht ?
16.12.2009 um 08:47 Uhr
@tsapi
gibt es bei euch eine BV zum Thema Sucht? Ansonsten siehe DJ, ergänzend dazu könnte man das Problem evtl. mit dem Betriebsarzt besprechen, ohne einen Namen zu nennen.
Gruß Galaxy
Verwandte Themen
Lohnfortzahlung auch bei Bereitschaftsdienst?
ÄlterHallo Leute,in unserem Unternehmen wird 24/7 gearbeitet.Je 8,5std.Wir arbeiten mit Dienstplänen die zu anfang des Monats den MA`s ausgehändigt werden.Es passiert durchaus mal dass im Dienstplan zwar e
Gleittage vom Vorgesetzen nicht genehmigt obwohl Vertreter da
ÄlterIch bin neu im Betriebsrat (seit 2018). Davor hatte ich ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Vorgesetzen. Nach der Wahl hat dies sich sehr verschlechtert. Es geht darum, dass er mir vorwirft, meine Arb
Wechsel von einem 3-Schicht-Arbeitsplatz zu einem 2-Schicht-Arbeitsplatz
ÄlterHallo zusammen, wir haben folgende Situation, wir haben 2 verschiedene Arbeitsplätze in einer Abteilung. Einer davon arbeitet im 3-Schicht-Rhythmus und der andere Arbeitsplatz im 2-Schicht-Rhythmus.
Fehlverhalten von Betriebsräten? Was tun?
ÄlterGuten Tag, eine in Konfliktmanagement geschulte Betriebsrätin hat es verharmlost, als ich eine ganz schlechte Leistungsbeurteilung im Rahmen eines Mitarbeitergespräches erhielt. Diese sei nur für die
Outsourcen
ÄlterHallo Kollegen Eine BR Kollegin ist seid März 2013 krank. Ihr Arbeitsplatz (Reinigungskraft) wurde outgesourct. Jetzt möchte sie zurückkommen und wieder Arbeiten. Aber der Arbeitsplatz ist weg. Es