hallo Leute
Kann mein AG nach dem Nachtdienst in der anschließenden Ruhezeit von 10 Std gleichzeitig Freizeitausgleich (Überstunden-Frei) im Dienstplan eintragen???Arbeiten im Gesundheitssektor. Dreischichtbetrieb früh-und Spätdienst (jeweils 7,7Std) an 6 Tagen in der Woche und nur Sonntag, Dienstag und Donnerstag wird im Nachtdienst 9,5 Std gearbeitet. Der MA hätte eigentlich nach der Ruhezeit noch 3,45 Std bis zum Spätdienstende arbeiten können. Es werden aber 7,7 Std abgerechnet bzw. im Dienstplan eingetragen. Werden hier Überstunden zu Lasten des MA vertiligt???Brauche entsprechende Urteile zu diesem Thema.. Danke Danke