Freitzeitausgleich während der Ruhezeit möglich?
hallo Leute Kann mein AG nach dem Nachtdienst in der anschließenden Ruhezeit von 10 Std gleichzeitig Freizeitausgleich (Überstunden-Frei) im Dienstplan eintragen???Arbeiten im Gesundheitssektor. Dreischichtbetrieb früh-und Spätdienst (jeweils 7,7Std) an 6 Tagen in der Woche und nur Sonntag, Dienstag und Donnerstag wird im Nachtdienst 9,5 Std gearbeitet. Der MA hätte eigentlich nach der Ruhezeit noch 3,45 Std bis zum Spätdienstende arbeiten können. Es werden aber 7,7 Std abgerechnet bzw. im Dienstplan eingetragen. Werden hier Überstunden zu Lasten des MA vertiligt???Brauche entsprechende Urteile zu diesem Thema.. Danke Danke
Community-Antworten (2)
17.12.2009 um 21:42 Uhr
@HukiXL Ich raffe Deine Frage nicht! Vielleicht arbeitest Du mal kurz mit einem Beispiel. ...zumal vieles möglich ist - auch im Gesundheitssektor (der arbeitsrechtlich gesehen diese Bezeichnung oft nicht verdient)!
17.12.2009 um 22:49 Uhr
HukiXL Wenn du mit Überstunden frei das Abfeiern deiner Überstunden meinst, dann müssten die aufgelaufenen Überstunden in deiner üblichen Arbeitszeit mit bezahlter Freizeit abgegolten werden. Ansonsten solltest du das Problem detaillierter schildern.
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