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BR-Arbeit während der 11-stündigen Ruhezeit?

M
Monika
Jan 2018 bearbeitet

Wie bekannt, gilt nach Einsätzen während einer Rufbereitschaft die 11-stündige Ruhezeit. Darf ich diese Ruhezeit verkürzen, um BR-Arbeit zu leisten, also auf Sitzungen gehen, Verhandlungen führen etc.? Ich gerate zur Zeit stark unter Druck, weil ich nach Meinung meiner Kollegen zu selten am Platz bin - Ihr kennt das ja. Einer der Vorwürfe lautet, dass ich meine Ruhezeit nach einem Bereitschaftseinsatz einhalte, wenn es um die Facharbeit geht, aber sofort springe, wenn der BR nach mir ruft. Ich behaupte, ich darf das, weil ich BR-Arbeit auch während der Ruhezeit machen darf. Wer hat nun recht? Habt Ihr mir die entsprechenden Paragrafen?

Vielen Dank für Eure Antworten Monika

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

10.12.2007 um 15:18 Uhr

@Monika BR-Arbeit ist ein Ehrenamt nach § 37 Abs. 2 BetrVG. Die üblichen AZ-Regelungen gelten nur bedingt; es gibt aus Hessen sogar ein Urteil, dass eine Unterschreitung der Ruhezeit um 4(-5?) Stunden für gerechtfertigt hält. Allerdings...was haben Deine Kollegen denn damit zu tun? Du bist hinsichtlich des Fernbleibens vom Arbeitsplatz der falsche Ansprechpartner - das ist der AG.

M
Monika

10.12.2007 um 15:27 Uhr

Hallo Kölner,

danke erstmal für Deine Antwort. Hast Du evtl. ein Aktenzeichen des Hessener Urteils? Ich habe ausgiebig in Google gesucht, bevor ich meine Frage gestellt habe... Was die Kollegen damit zu tun haben? Rein formal nichts, natürlich. Das weiß ich und das wissen die und das weiß auch mein Chef - was hilfts. In einer Teambesprechung waren meine BR-Arbeit und ich das Thema schlechthin - emotional sehr belastend für mich. Ich schwanke zwischen Enttäuschung ob des Verrats (ich habe die Kollegen bisher immer auf meiner Seite gesehen), Zorn und Rechtfertigungsanstrengungen. Wenn ich denen das Urteil unter die Nase halten und sagen kann "Nimm das - Schurke", wissen die mehr und mir gehts besser. Gruß Monika

K
Kölner

10.12.2007 um 15:36 Uhr

@Monika Naja...Lübeck liegt zwar nicht in Hessen, aber hier ist das Urteil: ArbG Lübeck vom 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99

M
Monika

10.12.2007 um 15:45 Uhr

@Kölner

dank Dir

W
wölfchen

11.12.2007 um 09:46 Uhr

Hallo Monika, ich habe auch noch was unterstützendes für Dich gefunden: "Außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen. Dem Betriebsratsmitglied steht jedoch für außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit entsprechender Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG zu (siehe auch Entscheidung des BAG zu Betriebsrat & Tarifvertrag - Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit:" http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7385.pdf Und damit, dass die Kolleginnen und Kollegen sich nur im Problemfall erinnern, wo der BR sitzt und ansonsten meinen, dass wir unsere Zeit mit Kaffetrinken und Plätzchenessen verbringen, damit müssen wohl viele von uns leben. So sind sie nun mal, die lieben Mitarbeiter/innen. Da hilft dauerhaft und langfristig nur eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, indem man recht oft und viel darüber redet, was man so zu tun hat. Als kurzfristige Sofortmaßnahme zur Rückenstärkung empfehle ich Dir, recht viel Kontakte zu anderen BR zu suchen, denn es erleichtert ungemein, wenn Du merkst, dass Du mit solchen Problemen nicht allein bist.

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