Wie bekannt, gilt nach Einsätzen während einer Rufbereitschaft die 11-stündige Ruhezeit. Darf ich diese Ruhezeit verkürzen, um BR-Arbeit zu leisten, also auf Sitzungen gehen, Verhandlungen führen etc.?
Ich gerate zur Zeit stark unter Druck, weil ich nach Meinung meiner Kollegen zu selten am Platz bin - Ihr kennt das ja. Einer der Vorwürfe lautet, dass ich meine Ruhezeit nach einem Bereitschaftseinsatz einhalte, wenn es um die Facharbeit geht, aber sofort springe, wenn der BR nach mir ruft. Ich behaupte, ich darf das, weil ich BR-Arbeit auch während der Ruhezeit machen darf.
Wer hat nun recht?
Habt Ihr mir die entsprechenden Paragrafen?

Vielen Dank für Eure Antworten
Monika