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Neue Stellenbeschreibung mit Zulagenänderung - Was gibt es zu beachten?

R
retriever
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Ein Kollege wurde im aktuellen Organigramm an einer anderen Stelle aufgeführt. Dieses Organigramm gibt auch die aktuelle Arbeitssituation wieder und wurde von uns gebilligt. Nun soll er auch eine neue Stellenbeschreibung bekommen. Dahinter verbirgt sich die Kürzung seiner Zulagen, die er bisher für diese Arbeit (wenn auch nicht zurecht) bekommen hat. Allerdings hat er für diese Arbeit bereits viele Jahre diese Zulagen bekommen. Anlass ist, dass diese Stellenbeschreibung doch damals sehr um ihn "herumgebaut" wurde. Ein anderer MA macht diese Arbeit auf demslebem Arbeitsplatz für eine niedrigere Lohngruppe (qualitativ gleichwertig) ohne diese Zulagen . Die Änderung wird uns als BR zur Zustimmung vorgelegt. Dürfen/Müssen wir dieser neuen Stellenbeschreibung einfach so zustimmen? Was gibt es zu beachten?

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Community-Antworten (1)

T
Tommi

25.03.2010 um 12:00 Uhr

Hallo retriever,

zu den Aufgaben des BR gehört ja auch, für eine Lohngerechtigkeit in der Belegschaft zu sorgen. Wenn es so ist, dass der Kollege die Zulagen bisher zu unrecht bekommen hat, wird man gegen eine neue Stellenbeschreibung, die den tatsächlichen Zustand zutreffend beschreibt, schwer etwas sagen können.

Gruß

Walt

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