6. Januar Feiertag - Was würdet ihr an unserer Stelle nun unternehmen?
Hallo, wir sind ein reiner Buchaltungsbetrieb, der in BaWü seine Hauptsitz hat. Wir haben schon mehrfach bei der GF angefragt, welche Samstage gearbeitet werden muss im Januar und auch darauf hin gewiesen, dass der 6. Januar frei ist. Von einigen Mitarbeitern haben wir nun gehört, dass sie doch am Feiertag reinkommen "sollen"/"werden". Wir haben die GF gefragt und diese teilte uns mit, dass sie nichts angeordnet hat, aber über den Ehrgeiz der MA erfreut ist. kotz Kann der GF dies unter der Hand einfach so anordnen? Ein MA war nun bei uns und hat gesagt, dass er unsere Rückendeckung haben möchte, damit er nicht arbeiten muss, aber wir seinen Namen nicht erwähnen sollen. Das Ende des Gespräches war, dass er gesagt hat, dass er sich an die Gewerbeaufsicht wenden wird. Was würdet ihr an unserer Stelle nun unternehmen? Wir sind für jeden Tipp dankbar.
LG, Andrea
Community-Antworten (4)
15.12.2009 um 10:24 Uhr
@ Blumentopf, auch wenn die MA "freiwillig" am Feiertag arbeiten wollen, trägt der AG die Verantwortung dafür und kann von dem Gewerbeaufsichtsamt mit einem Bußgeld belegt werden. der AG solltre alle MA darauf hinweisen, dass an diesen Tag nicht gearbeitet wird. Der BR sollte den AG schriftlich auf diese Sachlage hinweisen.
15.12.2009 um 11:24 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hat dies schon mal jemand ausprobiert? Wie genau müssen wir da vorgehen? Wir werden der GF nun erst einmal einen Brief schreiben.
15.12.2009 um 12:18 Uhr
Ich würde das "Amt für Arbeitssicherheit" mal zu einer BR-Sitzung offiziell einladen !!!
Auch wir als BR haben schon mal das Amt für Arbeitssicherheit zur Durchsetzung von Ansprüchen informiert. Die erste Einladung zu einer BR-Sitzung sollte eigendlich den AG aufrütteln ("Wink mit der großen Käule"). Da der AG sich aber in seinen Verhalten (Sonntagsarbeit ohne Genehmigung) nicht geändert hat, wurde eine offizielle Anzeige seitens des BR gemacht. Von da aus ging es alles sehr schnell :-) Aushang seitens der Geschäftsleitung das jegliche Sonn/Feiertagsarbeit zu unterlassen sei. Aus Quelle des Amtes hat der AG eine nicht unerhebliche Geldstrafe zahlen müssen
15.12.2009 um 13:42 Uhr
@Blumentopf
Mehrarbeit ob freiwillig oder gedultet unterliegt der MB! Also den AG auf die MB hinweisen und notfalls ein Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren androhen.
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