Hallo,
wir sind ein reiner Buchaltungsbetrieb, der in BaWü seine Hauptsitz hat. Wir haben schon mehrfach bei der GF angefragt, welche Samstage gearbeitet werden muss im Januar und auch darauf hin gewiesen, dass der 6. Januar frei ist.
Von einigen Mitarbeitern haben wir nun gehört, dass sie doch am Feiertag reinkommen "sollen"/"werden". Wir haben die GF gefragt und diese teilte uns mit, dass sie nichts angeordnet hat, aber über den Ehrgeiz der MA erfreut ist. *kotz*
Kann der GF dies unter der Hand einfach so anordnen?
Ein MA war nun bei uns und hat gesagt, dass er unsere Rückendeckung haben möchte, damit er nicht arbeiten muss, aber wir seinen Namen nicht erwähnen sollen. Das Ende des Gespräches war, dass er gesagt hat, dass er sich an die Gewerbeaufsicht wenden wird.
Was würdet ihr an unserer Stelle nun unternehmen? Wir sind für jeden Tipp dankbar.

LG, Andrea