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Neues Entlohnungssystem - Weihnachtsgeld / Jahressonderzahlung bereits in den Stundenlohn eingerechnet?

K
koffermund
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unser lieber Chef macht sich geraume Zeit darüber Gedanken, wie er die Einkommensverhältnisse unserer Kollegen verbessern kann(d.h. er mach sich Gedanken darüber, warum wir "Ausbluten"). In der Pflege ist es mit den Einkommen, so wurde mir gesagt, im allgemeinen nicht ganz so üppig bestellt. Unser Betrieb Zahlt seinen ungelernten Mitarbeitern derzeit 7,80€ im ersten Jahr, dann 8,27 € in den folgenden Jahren. 3 Jährig Examinierte Fachkräfte / Krankenschwestern erhalten im ersten Jahr 11,35€ , in den folgenden 11,82 €. Etwa in den Spannen bewegen sich bei uns die Gehälter. Jetzt möchte er den Lohn erhöhen, Eingangsgehalt von 7,80€ auf 8,09€, gleichzeitig aber auch die Jahressonderzahlung von 60 % nach dem TVöD in den Lohn mit einrechnen, so das ein Stundenlohn von 8,50€ raus kommt.

Ist ein solches Vorgehen gängige Praxis? Wo liegen risiken? Worin liegt der Vorteil einer solchen Strategie? Hat jemand vielleicht erfahrungen mit einem derartigen System?

Mit freundlichen Grüßen

6.05301

Community-Antworten (1)

R
rkoch

14.12.2009 um 10:20 Uhr

Soweit der TvÖD auf Euch anwendbar ist (also per Tarifbindung oder einzelvertraglicher Inbezugnahme) kann der AG davon nur abweichen, wenn die Tarifbindung aufgehoben ist und/oder indem er die einzelnen Verträge einvernehmlich oder per Änderungskündigung ändert. Von sich aus kann der AG in so einem Fall gar nichts, dazu gehören immer zwei.

Von einer Lohnerhöhung mit Anrechnung einer bislang gewährten Sonderzahlung halte ich persönlich nicht allzu viel. Effektiv ändert sich das Jahreseinkommen der AN überhaupt nicht, schon von daher ist das eine Mogelpackung. Das der AG das Eingangsgehalt "freiwillig" erhöht, das ganze aber an weitere Bedingungen wie die Aufteilung der Jahressonderzahlung knüpft, macht micht hellhörig. Es besteht nämlich auch die Gefahr, das im Rahmen der dazu i.d.R. notwendigen Vertragsänderungen auch andere Bestimmungen der Verträge geändert werden, so das die AN u.U. am Ende schlechter dastehen. z.B. könnte der AG versuchen betriebliche Übungen (die den AN möglicherweise gar nicht bewusst sind, da sie diese als "selbstverständlich" ansehen wie Weihnachtsgeld, Freischichten, etc.) oder sonstige vertragliche Bedingungen (wie z.B Arbeitszeiten, Schichtverpflichtungen, Arbeitsort) durch entsprechende Klauseln im Vertrag zu brechen bzw. zu ändern. Ist der Vertrag erstmal vom AN unterschrieben, ist die betriebliche Übung weg bzw. sind die Bedingungen geändert. In diesem Sinne wäre die konkrete Ausgestaltung der neuen Verträge (sofern der AG eine derartige Vorgehensweise wählt) genau zu prüfen. Es wäre auf jeden Fall zu prüfen, ob die Sonderzahlung auch wirklich in vollem Umfang weitergereicht wird. Ich würde tippen, das zumindest bei einzelnen am Ende weniger gezahlt wird als vorher. Selbst "Rundungsfehler" können am Jahresende ein glattes Minus bedeuten, insbesondere wenn auf die Jahressonderzahlung z.B. geleistete Überstunden in die Berechnung der Sonderzahlung einbezogen werden, was nach der Aufteilung auf jeden Fall nicht mehr in der Form stattfindet. Hier ist genaues Nachrechnen angesagt.

Ansonsten begrüße ich derartige Sonderzahlungen grundsätzlich, einfach weil der Mensch dazu neigt, sein regelmäßiges Einkommen als "selbstverständlich" anzusehen und im Laufe des Monats auch auszugeben. Die Sonderzahlung ist dann immer ein willkommenes Plus für Sonderanschaffungen, zum sparen, etc. Wird die Sonderzahlung auf das regelmäßige Einkommen aufgeteilt geht es i.d.R. für regelmäßige Haushaltsführung unter, und der gewohnte Plus-Effekt entfällt (Beispiel Raucher (am eigenen Leib erlebt): wenn das Geld knapp wird muss man sich mit Zigaretten zurückhalten, steht mehr zur Verfügung wird das Plus möglicherweise in zusätzliche Zigaretten umgesetzt, der Plus-Effekt verpufft) Vom Empfinden her hat der AN oft das Gefühl am Ende weniger zu haben obwohl das rein vom Geldwert her nicht stimmt. Auch ist zu beachten, das derartige Sonderzahlungen oft in Rentenverträge (Riester, etc.) fließen! Fällt die Sonderzahlung weg, was ist dann mit dem Rentenvertrag?

Sinn macht so etwas eigentlich nur, wenn die AN regelmäßig mit ihrem Einkommen nicht auskommen und ihren Lebensstandard vorfinanzieren müssen und dann die Sonderzahlung zur Tilgung der Vorfinanzierung nützen müssen. Aufgrund der dann anfallenden Bankzinsen ist dann die Aufteilung der Sonderzahlung sinnvoller. Ob dieser Fall für Euch zutrifft müsst Ihr selber wissen. Aber auch hier besteht die Gefahr, das das regelmäßige Plus untergeht, der Lebensstandard weiterhin vorfinanziert wird, nur das dann die Tilgung in Frage gestellt ist.

Wenn Euer AG schon feststellt, das er zu wenig Lohn zahlt, dann soll er die Löhne erhöhen, ohne an anderer Stelle wieder zu kürzen.

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