Arbeiten über 24 Uhr in den Folgetag
Hallo, ich bräuchte mal Hilfe. Wir arbeiten 35 Std. von Mo bis Fr. Nachtarbeit Zuschläge gibt es von 20 bis 6 Uhr. Normale Mehrarbeit in der Woche wird mit 25 % Zuschlag gezahlt.
Sonntagsarbeit ist von 0 bis 24 Uhr und wir bekommen auch 50% Sonntagszuschlag. Wenn die Nachtschicht vor 0 Uhr begonnen hat, gibt es auch Sonntagszuschläge bis 6 Uhr früh am Folgetag. Also Montag So weit so gut.
Angenommen ich beginne ausnahmsweise meine Woche schon am Sonntag von 22 Uhr bis 8 Uhr zum Folgetag Montag.
Wie wird diese Schicht abgerechnet. Nachtzuschläge sind klar. Da ich aber 10 Std gearbeitet habe, sind auch 3 Plusstunden entstanden. Sind das jetzt Sonntags-Mehrarbeitsstunden 50% oder schon normale MontagsMehrabeitsstunden 25 %? Ich habe keine Ahnung wie und wann welche Zuschläge gezahlt werden, wenn man von einem Tag in den anderen arbeitet. Oder wird die Schicht um 24 Uhr getrennt?
Danke für eure Hilfe im Voraus!!!
Community-Antworten (3)
30.10.2020 um 01:56 Uhr
Du schreibst:
"Wenn die Nachtschicht vor 0 Uhr begonnen hat, gibt es auch Sonntagszuschläge bis 6 Uhr früh am Folgetag. Also Montag"
dann müsste die Antwort auf Deine Frage doch klar sein. Oder nicht?
30.10.2020 um 09:47 Uhr
"Wenn die Nachtschicht vor 0 Uhr begonnen hat, gibt es auch Sonntagszuschläge bis 6 Uhr früh am Folgetag. Also Montag"
Nein nicht Montag
Der Sonntag startet um 0:00 (davor ist Samsstag) --> 24:00 danach ist Montag
von 0:00 bis 06:00 ist dann alles Sonntag
Neue Arbeitszeit Anfang So 22:00 - Montag 08:00 Uhr
imho dann: 10 h Arbeit (Pausen berücksichtigen) 8 h Nachtzuschlag 2 h Sonntagszuschlag 3 h Mehrarbeit (oder Überstunden)
Im TV könnte auch was anderes stehen, z.B. das Nachtzuschlag od. So Zuschlag immer für die ganze Schicht gewährt wird. Den TV kennen wir aber nicht.
30.10.2020 um 10:45 Uhr
@ Nele 1970 wenn ich es richtig deute, arbeitet ihr mit Euren Schichten aus den Tag heraus. (Dieses Jahr wäre die Schicht vom 2. Oktober in den 3. Oktober keine Feiertagsschicht gewesen, sondern eine normale Arbeitsschicht?) Dann müsste die Schicht aus den Sonntag heraus komplett als Sonntag-Mehrarbeit gerechnet werden. Das Arbeitszeitgesetz lässt beide Varianten zu. Man kann die Schicht sowohl 2 Stunden vorher oder 6 Stunden später starten lassen.
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