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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einführung neuer Schichtpläne - ab wann frühestens?

H
Hagen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.

Wir sind ein relativ neuer BR und haben da mal eine Frage. Da sich unsere Auftragslage erheblich verbessert hat (was ja auch positiv ist) , möchte unser GF neue Schichtsysteme einführen. Aktuell arbeiten wir im 3 Schicht System mit einer BV (wöchentliche Arbeitszeit von Montag - Freitag). Jetzt sollen rollende Systeme eingeführt werden (7 Tage Systeme).Unsere Frage: ab wann kann er frühestens neue Schichtpläne einführen?

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Community-Antworten (4)

W
Werner

19.10.2006 um 12:00 Uhr

Sobald Ihr euch geeinigt habt. Volle Mitbestimmung nach §87 Abs1 Nr2 BetrVG. Wir haben nach der Einigung über ein Schichtmodell; eine Ankündigungszeit von mindestens einem Monat ausgehandelt.

T
Tamirasun

19.10.2006 um 12:00 Uhr

Nun er muß einen Antrag nach § 87BetrVG stellen und dann müßt ihr darüber beraten. Solltet ihr noch Fragen oder Klärungsbedarf haben, meldet ihr Infobedarf an und teilt mit, daß ihr dies oder jenes überprüfen müßt.

Natürlich könnte er jetzt noch einen Antrag einreichen und wenn ihr zustimmt, könnte er es schon einführen. Zum Beispiel für den 1.11. oder so.

Aber ihr müßt zugestimmt haben, ansonsten muß er die Zustimmung vorm Arbeitsgericht ersetzen lassen.

Hoffe konnte damit ein bißchen weiterhelfen...

LG

J
Juri

19.10.2006 um 17:02 Uhr

Hallo Hagen, also wir würden ja sagen, dass zuerst einmal eure BV, wenn noch gültig, gekündigt werden muß. Erst dann kann nach § 87 BetrVG neu beantragt werden. LG

D
Dr.Kebab

19.10.2006 um 18:02 Uhr

Hey, bei uns im laden verhandeln wir seit über einem jahr darüber.nichts geht mehr aber dennoch gut für die ma. alles was über die regelarbeitszeit hinausgeht wird mit faktor 1,5 ins zeitkonto geschrieben oder je nach wunsch ausbezahlt.darüberhinaus 51 euro extra für jede geleistete extraschicht. haben unserem ag erstmal darauf hingewiesen das er sonntagsarbeit erstmal beim ministerium für soziales beantragen muß.dort musste er nachweisen das aufgrund der konkurenzfähigkeit eine 7tage woche erforderlich ist.jedes we muß der ag bei der Berufsgenossenschaft vorläufig beantragen. Tarifpartner mit ins Boot nehmen. Der Arbeitsvertrag sollte nicht schlechter gestellt als eine BV.Arbeitszeitschutzgesetz §9 und 10beachten.

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