BR und Schichtplangenehmigung - kann man das fordern?
hallo ihrs,
vielleicht kann mir jemand der erfahrenen hasen einen tip geben. wir, das heißt eine kleine gruppe eines 13köpfigen br, kämpfen seit geraumer zeit gegen windmühlen in den sitzungen mit vorschlägen, die die arbeitsorganisation im betrieb erheblich erleichtern würden. thema schichtpläne... wir fordern daß die schichtpläne dem br zur genehmigung vorgelegt werden und gegengezeichnet werden, damit eben das ständige geändere und die ungleichbehandlung oder eben auch in der letzten zeit nachgewiesene verstöße gegen das azg aufhören. unser brv mauert entschieden dagegen, weil er der meinung ist, es ist zuviel aufwand für den br und nicht machbar. pläne gibt es bei uns in der regel 14 tage im voraus, wir sind insgesamt rund 1400 leute verteilt in einzelne gruppen... wie können wir dem nachdruck verleihen, daß der br verplichtet ist dazu und wir doch noch die schichtpläne in unsere obhut kriegen?? ... derzeit laufen schichtplankontrollen, die immer wieder einzelne verstöße zu tage fördern... aber ich finde, kontrollen sind zu wenig, noch dazu, wo sie stichprobenartig gemacht werden. Kann mir da jemand helfen????
Community-Antworten (1)
18.10.2006 um 18:37 Uhr
schichtpläne unterliegen der mitbestimmung. änderungen sind nur mit zustimmung des br erlaubt. will der rest des br nicht mitmachen liegt es oft an der angst vor der arbeit. argumente bei einer br sitzung sind das BetrVG und die bereitschaft einer gruppe die arbeit zu erledigen. ich komme aus der gastronomie dort ist dienstpläne immer ein thema. ag will ändern wie er will. nach "besuch" des arbeitsgerichtes legt er jetzt die dinstpläne 1. woche vor inkrafttreten vor und ändert nichts mehr und die kolleInnen sind begeistert weil freizeit auch planbar sein muß
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