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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wann Schichtpläne rausgeben?

P
partikel
Jan 2018 bearbeitet

Servus, ich hab da noch eine Frage

Schichtpläne sind ja Mitbestimmungspflichtig gegenüber dem BR

Meine Frage ist ob es irgendwo gesetzlich geregelt ist wann diese Schichtpläne rauskommen sollten.

Wir haben jetzt den 5.Mai und wir haben immer noch keine Pläne für den Juni, geschweige für die nachfolgenden Monate.

Da wird es natürlich schwer irgendwas mit der Familie zu planen.

Wir haben schon vom BR versucht einen Jahresplaner durchzusetzen aber da will keiner drauf eingehen.

mfg

Sven

5.31706

Community-Antworten (6)

L
Lotte

05.05.2009 um 12:38 Uhr

partikel, wenn ich mir diese und Deine andere Frage zu Gemüte führe, liest es sich so, dass eine BV zum Thema Verteilung der Arbeitszeit und Dienstplangestaltung einige Lösungen schaffen könnte.

P
partikel

05.05.2009 um 13:13 Uhr

Das wissen wir und da sind wir im Moment auch dran am arbeiten .

Daher war ja meine Frage ob es da irgendwo was gibt, wo drinsteht das Schichtpläne soundso viele Tage/Monate vorher rauszukommen haben.

Dann hätte man schon was für eine BV

mfg

Sven

P
paula

05.05.2009 um 13:25 Uhr

es gibt da keinerlei Vorgaben. Es geht letztendlich darum was sinnvoll ist. Was erwarten die Kollegen? Was ist aus Sicht des Unternehmens erforderlich? etc

D
DerAlteHeini

05.05.2009 um 17:37 Uhr

partikel Hier gibt es keine genauen Daten, sondern nur den schwammigen Begriff "rechtzeitig".

Die Zeiten können aber in einer BV vereinbart werden.

W
wölfchen

05.05.2009 um 18:27 Uhr

. . . Euer Problem scheint mir - Ihr wisst nicht, worauf Ihr Euch bei einer Betriebsvereinbarung in der Argumentation gegenüber dem Arbeitgeber berufen könnt, deswegen wohl die Frage. Aber sie ist ganz einfach beantwortet: wenn es eine gesetzliche Regelung gäbe, brauchtet Ihr keine Betriebsvereinbarung dazu, denn dann müsste man nur auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achten ;-)

N
nicoline

06.05.2009 um 00:09 Uhr

@partikel wir empfanden eine vierwöchige Vorplanung als rechtzeitig, bedeutet, spätestens am 3. eine Monats (z.B. Januar) muß der Dienstplan für den darauffolgenden Monat (z.B. Februar) genehmigt veröffentlicht sein. Sinnvol für die Beschäftigten, die ihr Leben, nach einer verbindlichen Grundlage, planen können, sinnvoll für den AG, der verbindlich weiß, wie es läuft.

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