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Zielvereinbarung bei Einstellungsmeldung - müssen Zielvereinbarungen auch inhaltlich schon stehen, wenn die Summe schon vereinbart wurde?

G
gatbln
Jan 2021 bearbeitet

Hallo liebe Leute,

wir haben von der Personalabteilung eine Anhörung für eine Neueinstellung bekommen. In dieser Anhörung ist alles ok, allerdings ist in der Anhörung auch der Verweis auf eine Zielvereinbarung mit der Summe X. Es gibt wohl zu der Zielvereinbarung noch keinen Inhalt, mit dem zukünftigen Mitarbeiter wurde wohl nur die Höhe X vereinbart, inhaltliches soll erst nach der Einstellung vereinbart werden. Inwiefern kann der BR noch nach Klärung verlangen, oder müssen Zielvereinbarungen auch inhaltlich schon stehen, wenn die Summe schon vereinbart wurde.

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Community-Antworten (3)

A
aalbauer

11.12.2009 um 10:04 Uhr

Zielvereinbarungen sind Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. BR kann daürber informiert werden, muß aber nicht.

N
neskia

11.12.2009 um 10:14 Uhr

@Aalbauer

lasse ich so nicht gelten. Ich empfehle folgenden Artikel: http://www.trittin-rechtsanwaelte.de/downloads/Trittin-Mitbestimmung.pdf

P
pirat

11.12.2009 um 10:14 Uhr

@Aalbauer, Du solltest Deine Antwort in ihrer Absolutheit überdenken....

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