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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücknahme einer vorgelegten Zielvereinbarung durch den Geschäftsführer - wie sollten wir hierzu offiziell Stellung nehmen?

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Anton
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, uns (BR) wurde durch den Geschäftsführer eine jährlich wiederkehrende Zielvereinbarung (Privatkundenvertrieb) zur Unterschrift vorgelegt. Die neue Zielvereinbarung hat sich gegenüber den vorangegangenen Vereinbarungen dahin verändert, dass ein größeres Prämienbudget nach Jahresabschluss durch den Projektleiter frei verteilt werden kann und wir nur grundsätzlich zustimmen oder ablehnen können. Wir sahen unser Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG mit dieser Zielvereinbarung eingeschränkt und wünschten bei dem heutigen Monatsgespräch, dass wir bei der Verteilung des Prämienbudget nach Jahresabschluss durch den Projektleiter einbezogen werden und die Verteilung gegenüber den Mitarbeitern transparent gemacht wird. Darauf hin hat der Geschäftsführer abrupt die Zielvereinbarung zurückgezogen (leider durch ihn noch nicht unterschrieben). Obwohl er im Gegenzug das vereinbarte Sofortprämienbudget für dieses Jahr erhöht hat, sind wir mit diesem Verhalten nicht einverstanden. Können wir da etwas erzwingen oder wie sollten wir hierzu offiziell Stellung nehmen?

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Community-Antworten (5)

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Petrus

25.04.2008 um 14:03 Uhr

§87(2) BetrVG

Auch interessant: BAG, Urteil vom 12.12.2007, 10 AZR 97/07

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paula

25.04.2008 um 16:20 Uhr

@petrus

kommst Du wirklich zur Einigungsstelle, wenn der AG die Bonuszahlung plötzlich nicht mehr will. Über das "OB" entscheidet schließlich der AG. Das MBR erstreckt sich ja nur auf das "Wie"

Das von Dir genannte Urteil ist interessant aber dann brauchen wir ja noch einen individualrechtlichen Anspruch des AN....

Daher sehe ich hier nicht viel Möglichkeiten für den BR den AG zu zwingen. vgl auch Fitting § 87 Rn. 443ff

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Petrus

25.04.2008 um 17:50 Uhr

@paula: Sorry, ich bin da von unseren Vertrieblern ausgegangen - und die haben ihren "variablen Anteil" im Arbeitsvertrag stehen (=individualrechtlicher Anspruch). Die Höhe richtet sich nach dem Zielerreichungsgrad; wenn sich der ArbGeb aber jetzt weigert, überhaupt eine Zielvereinbarung abzuschließen, nur weil der BR nicht will, dass die völlig anders als in den letzten Jahren sein soll (so hatte ich Anton verstanden), was dann?

Also beim Prämienbudget sehe ich ein MBR auch bloß eingeschränkt bis gar nicht. Aber wenn ich Anton richtig verstnaden habe, ging der Streit um die Prämienverteilung (=wieviele % werden von den Projektleitern nach Nasenfaktor verteilt und wieviel % nach festgelegten Zielen, Umsätzen, Abschlüssen, ...). Und da ist MBR nach § 87 (1) Nr.11 BetrVG. Oder eben Absatz 2 ...

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paula

25.04.2008 um 23:15 Uhr

@petrus

ich sehe schon: eigentlich sind wir uns einig :-)

also anton: wie ist es denn nun?

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Anton

28.04.2008 um 10:49 Uhr

@paula @petrus

Bei uns geht es nicht um reine Vertriebsmitarbeiter, sondern um Sachbearbeiter die neben ihrer eigentlichen Aufgabe mehrmals im Monat unser Kundencenter besetzen. Die einzige messbare Größe der Zielvereinbarung war, wie viel Neuabschlüsse „Alle“ im Kundencenter tätigen Mitarbeiter erreicht haben. Wir wollten verhindern, dass allein "nur" der Projektleiter nach Nasenfaktor (Engagement und Zielstrebigkeit oder vielleicht doch nur nach Sympathie) den Löwenanteil (mehr als in den Vorjahren) verteilt und wünschten uns mehr Transparents. Das Ärgerliche ist, dass mit der Rücknahme der Zielvereinbarung den MA ein großes Prämienbudget verloren geht. Ich denke, wir werden da nichts machen können. Danke noch mal für eure Antworten!

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