Zielvereinbarungen - mitbestimmungspflichtig?
Hallo zusammen, brauche Eure Hilfe. Unsere MA bekommen seit gestern bekommen Einzelgespräche, bei denen man ihnen Zielvereinbarungen vorlegt und sie unter Druck setzt diese zu unterschreiben. Wir wurden nicht informiert und haben dies erst heute durch einen MA mitgeteilt bekommen. Inhalt der Zielvereinbarung ist: Die Kollegen müssen eine bestimmt Quote von Abschlüssen ( CallCenter) erreichen. Wenn sie sich weigern diese zu unterschreiben, hat dies arbeitsrechtliche Konsequenzen ( die ihnen aber nicht genannt wurden). Die Kollegen haben aber nicht die Möglichkeit dies zu beeinflussen, da sie in einem Inbound-Projekt arbeiten. Nun meine Frage, ist diese Zielvereinbarung mitbestimmungspflichtig ( gibt es dazu einen Paragraphen)? Was kann dem MA arbeitsrechtlich geschehen, wenn er sich weigert diese Zielvereinbarung zu unterschreiben? Vielleicht könnt ihr uns dazu helfen. Vielen Dank schon mal im vorraus.
Community-Antworten (4)
04.05.2007 um 18:34 Uhr
@samis Die Art und Weise aber nicht unbedingt die Inhalte sind mitbestimmungspflichtig!
04.05.2007 um 18:52 Uhr
Wird mit den ZV ein neues Entlohnungssystem eingeführt? Dann bitte die Kommentierung zu §87 (1) Nr. 10 +11 BetrVG zu Rate ziehen
04.05.2007 um 19:00 Uhr
kannst ja mal hier gucken, vieleicht sind einzelteile des spruchs hilfreich...
oder hier
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_1406_19572241.php
04.05.2007 um 19:37 Uhr
Hallo Samis
wie sind denn bei euch bisher die Qutoten gesetzt worden. Wir sind auch ein Call-Center und verhandeln gerade eine GBV zu MA-Gesprächen. Bis zum Abschluss dieser GBV sind bei uns Einzelauswertungen untersagt. Teamweise ist es O.K. allerdings nicht für jeden Einzeln. Wie wird bei Euch mit Coaching umgegangen?
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