AG verlangt bei Unwohlsein ins das Krankenhaus gefahren zu werden - was wenn man nicht ins Krankenhaus sondern zu seinem eigenen Arzt gehen möchte?
Guten Morgen an alle,wir sind in einem Sicherheitsunternehmen beschäftigt.Neuerdings verlangt unser AG dass wir von unseren Schichtleitern in das Krankenhaus gefahren werden müssen,wenn wir uns von der Arbeit ablösen lassen wollen wenn es uns nicht gut geht. Schön und gut,eigentlich kein Thema,aber,was ist wenn man nicht ins Krankenhaus sondern zu seinem eigenen Arzt gehen möchte?
Community-Antworten (3)
10.12.2009 um 13:22 Uhr
Dann geht man da hin!! In Germany herrscht die frei Arztwahl.
10.12.2009 um 14:08 Uhr
Der AG hat auch die Obhutspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern . Ich nehme an ihr arbeiten in Schichten,da wird es schwer sein zum Hausarzt zu gehen,besonders in der Nachtschicht .
Weil der AG diese Obhutspflicht hat,kann er diese Verantwortung übernehmen,euch ohne Ärztliche Erkenntins nach alleine auf dem Weg nach hause zu überlassen .
Klar ist es Absolut überzogen,jemanden ins Krankenhaus fahren zu wollen. Es reicht Ihm ein Taxi zu rufen(Kosten trägt der AN),oder das der Schichtleiter dem Erkrankten nachhause beleitet ,wenn der MA das den möchte.
Wir hatten einen Vorfall in unserem Betrieb,ein MA klagte über bei der Nachtschicht Magenschmerzen,nach anfragen des Schichtführer ,durfte er nach Hause gehen . Auf dem Weg zu Parkplatz,erlitt er einen Herzinfakt(den er Überlebte). Seit diesem Vorfall ist es nicht so einfach möglich seine Arbeit zu verlassen . Der Weg ist immer der selbe : Krankenwagen oder Taxi anbieten Wird beides verneint,wird von der Schichtleitung eine Unterschrift verlangt das beides angeboten wurde und der Heimweg auf eigene Verantwortung angetreten wird.
MFG Troisdorfer
10.12.2009 um 15:11 Uhr
Aber wie DeWalt schreibt:
Die AN wegen Bauchschmerzen gegen deren Willen ins Krankenhaus zu karren (sprich in die Notaufnahme !), das geht nicht. Nach Hause, zum Betriebsarzt oder zum Hausarzt, ja natürlich.
Und wie Troisdorfer schrieb: Auch nur dann, wenn der AN das will, ansonsten ist es aber eigenes Risiko des AN. Einen Menschen ohne akuten Notfall und gegen dessen freien Willen ins Krankenhaus zu schicken grenzt ja an Nötigung.
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