hallo, hab mal wieder ne frage!
wir sind ein verein mit 5 kitas in den alten bundesländern und 5 kitas in den neuen.
unser problem: eine kolleginn beginnt 8 uhr ihre arbeit, um 12 ist ihr so schlecht, dass sie nach hause gehen muß. nun bringt die kollegein eine krankschreibung ab nächsten tag. die leiterin in der die betroffene kollegin arbeitet, verlangt nun, dass die kollegin, wenn sie wieder gesund ist die fehlenden stunden, für den tag an dem sie eher gegangen ist, nachzuarbeiten.
als br haben wir uns sofort eingeschaltet, denn es gibt ja § 616 BGB, fehlen aus persönlichen gründen.
im nachhinein stellte sich heraus, dass es in 7 einrichtungen genau so gehandhabt wird.
in 3 einrichtungen sind die leiterinnen nett und keiner muß was nacharbeiten.
der wortlaut des § 616BGB ist für die leiterinnen nicht bindend, sie zeigen sich stur und handhaben es weiter so, dass nachgearbeitet werden muß.
nun haben wir überlegt, wer jetzt wegen unwohlsein nach 3 stunden heim geht und den krankenschein noch für den gleichen tag bringt, müßte ja nun die gearbeiteten stunden aufgeschrieben bekommen.
wer hat ne idee, wie wir das regeln könnten? danke hella