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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was ist zu tun - Krankenhaus hat ein weiteres Krankenhaus übernommen von der Geschäftsform eine 100% Tochter GmbH?

M
Maclogic
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, welcher Betriebsrat ist nun zuständig?

Unser Betrieb, ein Krankenhaus hat ein weiteres Krankenhaus übernommen. Dies ist nun von der Geschäftsform eine 100% Tochter GmbH. Der Geschäftsführer ist der Gleiche. Im Übernahme Vertrag wird eine Kündigung der Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen für 5Jahre fixiert. Jetzt folgendes Problem: Inzwischen wurden mehrere Abteilungen, personell sowie von den technischen Einrichtungen ins Haupthaus zusammen gezogen. Der Betriebsrat im Haupthaus wurde nicht rechtzeitig und umfassend über diese Maßnahmen informiert geschweige den angehört. Der Betriebsrat stellt nun fest das es nun vereinzelt zu Mitarbeitergesprächen zwischen den "versetzten MA" und der Personalabteilung kommt. Grund soll "Minderleistung" sein. Also es wird auf der Schiene des "individualen Arbeitsrecht", versucht übernommene Mitarbeiter los zu werden. Meine Frage ist nun welche Möglichkeiten haben wir nun auf "kollegtiv rechtliche Weise" diesen MA zu helfen? Beschluss zum §111BetrVG haben wir schon gemacht und Berater bestimmt.Geschäftsführung hat bisher nur so darauf reagiert, dass sie um Aufschiebung von uns genannten Frist um eine Woche bittet. Bleibt uns nun nur die Möglichkeit auf ein Beschlussverfahrens beim Arbeitsgericht?

10.25508

Community-Antworten (8)

K
Kölner

13.07.2007 um 22:54 Uhr

@Maclogic Entschuldige...ich verstehe das Problem einfach nicht! Natürlich ist das unredlich, nicht willkomme AN der Tochter über verhaltens-/personenbedingten Gründen in die Enge zu treiben. Aber was hat das mit der Tochter und der Mutter auf sich? Arbeiten die einen beim anderen?

L
Lotte

13.07.2007 um 23:11 Uhr

Maclogic, sag mal, habe ich Dich richtig verstanden? Übernommene AN wurden in Haupthaus versetzt ohne Anhörung des BR? Auch nicht des ehemaligen, die ja noch ein Restmandat haben müssten? Im AV können sie ja kaum stehen haben, dass sie auch im Haupthaus einsetzbar sind, wenn sie gerade erst übernommen wurden.

S
sphinx

13.07.2007 um 23:12 Uhr

@ Maclogic,

ich würde dringend zur Durchführung einer ( oder in jedem Haus einer) Betriebsversammlung raten, um die AN zu informieren, die GL zu befragen und gerne einen Gewerkschafter oder anderen Sachverstand zu hören.

LG

K
Kölner

13.07.2007 um 23:18 Uhr

@Lotte Mit Konzernleihe geht das - ohne großen Aufwand.

L
Lotte

13.07.2007 um 23:36 Uhr

Kölner, "Inzwischen wurden mehrere Abteilungen, personell sowie von den technischen Einrichtungen ins Haupthaus zusammen gezogen." Kann eine Konzernleihe so weit gehen?

K
Kölner

13.07.2007 um 23:39 Uhr

@Lotte Ja. Und nur für den aufnehmenden BR interessant.

L
Lotte

13.07.2007 um 23:44 Uhr

Kölner, das würde ich entschieden anzweifeln. Eine Konzernleihe bedeutet doch, dass der AN seinen Arbeitsplatz eigentlich noch bei der Tochter hat. Wenn die Abteilung ins Haupthaus wechselt, kann man das m.E. nicht mehr behaupten.

BT
betriebliche trübung

14.07.2007 um 11:41 Uhr

@kölner: warum ist die konzernleihe nur für den aufnehmenden br interessant? warum sollte der abgebende br nicht wg. der versetzung ein wörtchen mitzureden haben?

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