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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzarbeit wieder reinarbeiten?

B
bullet
Nov 2016 bearbeitet

hallo,

unsere Firma ist seit knapp einem Jahr in Kurzarbeit. Jetzt waren schon am Freitag, 04.12.09, einige Mitarbeiter in Kurzarbeit. Da einige Kunden von uns jetzt dringend ihre Wahre brauchen, verlangt man von den MA, diesen Freitag wieder reinzuarbeiten, damit sie aus der Kurzarbeit im Dezember rausfallen. Den Resturlaub sollen sie auch noch ins neue Jahr mit nehmen. Geht das denn überhaupt, einen geleisteten Kurzarbeitstag reinarbeiten und Resturlaub in der Kurzarbeit mit ins neue Jahr nehmen???

Danke

5.38703

Community-Antworten (3)

D
DeWalt

10.12.2009 um 09:45 Uhr

Hi Geht das denn überhaupt, einen geleisteten Kurzarbeitstag reinarbeiten Klar geht das. Dann wird für diesen Tag kein KUG von der AfA gewährt. Es ist dann quasi eine Verschiebung der Arbeitszeit. Einen Tag frei an dem ich hätte arbeiten müssen, dafür einen Tag arbeiten an dem ich frei hätte.

*und Resturlaub in der Kurzarbeit mit ins neue Jahr nehmen??? * Geht auch. Allerdings muss dann, wenn im neuen Jahr wieder Kurzarbeit geleistet werden soll, zuerst der Urlaub abgebaut werden.

B
bullet

10.12.2009 um 12:22 Uhr

@ von DeWalt

ich meinte, die MA die den Kurzarbeitstag gehabt haben müssen ihn wieder reinarbeiten und haben dann nicht an einem anderen Tag Kurzarbeit. Obwohl sie schon einen Tag Kurzarbeit hatten, sollen sie nachträglich aus der Kurzarbeit rausgenommen werden.

T
TROISDORFER

10.12.2009 um 13:39 Uhr

Drei Tage müssen Kurz gearbeitet werden um Geld von der Afa zu bekommen. Der Ag kann euch auch für den einen Tag nur den KA Satz (60/63/70 %)zahlen. Er Gibt euch dadurch die möglichkeit ,keinen finanziellen verlust zu haben . Wieviel % macht ihr durchschnittlich monatlich Kurzarbeit ? MFG Troisdorfer

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