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SOZIALPLAN - Gleichstellungsantrag,wie wird dieses bewertet im Sozialfragebogen?

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Altersscheibe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,meine Frage,bei enem Sozialplan mit Punktesystem bei Fragen im Sozialplan=Schwerbehinderung mit 8 Punkten bewertet,und Gleichgestellte mit 4 Punkten. Wenn jetzt einer sagt er habe einen Antrag auf Feststellung den Grad der Behinderung gestellt,oder einen Gleichstellungsantrag,wie wird dieses bewertet im Sozialfragebogen??? Für eine rasche Antwort wäre ich dankbar,denn die Zeit drängt erwas sorry. Mit Gruß Danke

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Community-Antworten (2)

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paula

07.12.2006 um 19:46 Uhr

das hängt ein wenig davon ab, was vereinbart wurde (also tatsächlicher Wortlaut). als AN würde ich das entsprechend der tatsächlichen gegebenheiten angeben. also das ist gegenwärtig der fall, das ist beantragt. der AG muss sich dann den kopf machen was daraus wird.

entscheident bei der kündigung sind dann die gegebenheiten im zeitpunkt der kündigung

A
Angi1

08.12.2006 um 11:47 Uhr

Hallo Altersscheibe,

Gleichgestellte müssen im Punktesystem die gleiche Punktzahl erhalten wie Schwerbehinderte. (siehe §2 Abs 3 SGB IX)

Sie gilt ab dem Tag der Antragsstellung (siehe dazu § 68 Abs. 2 SGB IX)

MfG Angi1

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