Erstellt am 13.01.2015 um 20:52 Uhr von Kölner
§ 78 BetrVG und einen vernünftigen Brief formulieren. Los geht's.
Erstellt am 13.01.2015 um 23:04 Uhr von gironimo
Naja, der § 37 BetrVG gibt den Anspruch auch schon her. Die BR-Tätigkeit ist so herauszurechnen, als hätte sie nicht stattgefunden.
Praktischer Weise erreicht man dies, dass man das Soll reduziert oder das erreichte Ziel mit einem Umrechnungsfaktor korrigiert.
Mal ganz abgesehen davon, dass mir (das mitbestimmungspflichtige ; § 87 BetrVG) Prämiensystem - ohne es genau zu kennen - nicht gerade für die AN günstig erscheint. Was ist denn mit dem, der nur 109% erreicht? Keine Prämie?
>Der Einsatz für den BR kostet mich möglicherweise viel Geld< Genau das darf eben nicht sein, weil es im § 37 BetrVG heißt:
"Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien"
Und im von Kölner zitierten § 78 BetrVG heißt es: "Sie (die BR-Mitglieder) dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung."
Erstellt am 14.01.2015 um 07:19 Uhr von Hartmut
Unser Gremium hat Mitarbeiter im Außendienst, und natürlich stellte sich bei uns das gleiche Problem. Wir haben, nach zwei Jahren Diskussion mit dem AG, eine BV 'Prämienbewertung im Außendienst' geschaffen. War ein harter Weg, durch eine E-Stelle, aber hat sich sehr gelohnt.
Erstellt am 14.01.2015 um 07:25 Uhr von Hoppel
@ MadEagle
Guck mal hier:
https:www.wiso.uni-hamburg.de/fileadmin/wiso_dwp_recht/Mayer/Aussendienstmitarbeiter_im_BR.docx
Erstellt am 14.01.2015 um 08:26 Uhr von MadEagle
Liebe Kollegen,
vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Besonders der Link von "Hoppel". Sehr gut.
Zur Frage von Gironimo: Doch, auch bei 109 % gäbe es Geld, aber die max. ZE ist nicht geschafft worden. Insofern ist auch max. Prämie nicht erreicht, welche gut zu erreichen gewesen wäre. Unser Prämiensystem hier zu disskutieren/ zu erklären ist nicht möglich. Zu kompliziert :-(
Viel Erfolg euch Allen.