Corona Arbeitsschutzverordnung für Betriebsratsarbeit?
Hallo zusammen, unser Arbeitgeber "spackt", wenn es um Home Office geht... Er bewertet viele Arbeitsplätze so, dass angeblich Home Office nicht (also auch nicht teilweise) möglich sein soll. Wir sehen das zumindest teilweise anders. Eine Vereinbarung zu Home Office oder zu mobilem Arbeiten haben wir bislang nicht. Wir berufen uns mit unserer Forderung nach Home Office auf die aktuelle Corona Arbeitsschutzverordnung und die Tatsache, dass tatsächlich schon einige MA im Betrieb mobil arbeiten (bislang vor allem die Führungskräfte, aber auch schon ein paar Mamas). Wenn es also im Interesse des Arbeitgebers liegt, wird mobiles Arbeiten / Home Office ermöglicht, wenn der MA es aber will und der Vorgesetzte nicht zustimmt (ohne Sachgründe zu nennen), soll es nicht möglich sein... Klar, wir könnten den Hammer raus holen; Rechtsanwalt wurde schon mit "Beratung des BR" in der Angelegenheit beauftragt... Die Arbeitsplätze von 2 BR-Mitgliedern wurden von deren Vorgesetzten als nicht home office fähig bewertet (wir haben keine Freistellungen), obgleich es sich um reine Büro-Tätigkeiten handelt und die Kontakte zu den internen und externen Kunden zu 95% per Telefon oder E-Mail stattfinden... Nun planen wir im BR, die BR-Arbeit nach Möglichkeit ins Home Office zu verlagern, z.B. die Teilnahme an den Sitzungen oder Ausschuss-Arbeit, Sitzungsvorbereitung für den BRV / Stellvertreter, etc... Tatsächlich haben wir im BR schon 2 Dienst-Laptops für den BRV und Stelli, die bis Corona auf Dienstreisen zu Veranstaltungen im Mutterhaus (GBR, Europ. BR...) genutzt werden. Nun die eigentliche Frage: Habt ihr in euren Betrieben Gefährdungsbeurteilungen auch für die Betriebsratsarbeit? Bzw. habt ihr die Betriebsratsarbeit nach Corona Arbeitsschutzverordnung separat bewertet? Wie handhabt ihr die BR-Arbeit unter Corona-Bedingungen?
Community-Antworten (1)
14.04.2021 um 12:01 Uhr
Von einer separaten Betrachtung der BR-Arbeit würde ich abraten. Sieht sonst sehr nach "Sonderrolle" aus.
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