Arbeitsmedizinischen Vorsorge Pflicht - Fahrtkosten sowie aufgebrachte Zeit sind Privatsache?
Hallo, einige MA haben heute eine Schriftliche Aufforderung bekommen in dem Festgelegt ist wann der jeweilige MA zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (Sehtest/Gesichtsfeldprüfung) ,zu erscheinen hat . Die Termine sind Größenteils ausserhalb der Arbeitszeit . Der Ort der Untersuchung ist 20 KM entfernt . Fahrtkosten sowie aufgebrachte Zeit sind Privatsache,so wurde uns durch die GF mitgeteilt,wir als Bertiebsrat wurden nicht informiert,noch wurden uns die möglichkeit gegeben an dieser Entscheidung mitzuwirken . Wir als BR haben für Morgen ein Sitzung einberufen,da sich schon einige MA beschwert haben . Wer hat Ahnung und kann einige Tips geben,dachte immer Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wären freiwillig,oder unterstehen der Freien Arztwahl ?
Meine Fragen:
- Hat der BR mitbestimmungsrecht .
- Hat der Ma die Kosten der Fahrt selber zu tragen .
- Ist die Untersuchungszeit Freizeit und nicht von Ag zu bezahlen .
- Ist die Untersuchung Pflicht . Uns wurde mitgeteilt,bei nicht Untersuchung können die jeweiligen MA Entlassen werden (Kopfschüttel) ??? Ich werde mich noch ein wenig schlau machen,freue mich aber rissig über hilfe .
MFG BRTRO
Community-Antworten (2)
27.11.2007 um 02:08 Uhr
§87 Abs 1 Ziffer 7. Einfach mal durchlesen, genießen, Kommentierung zu Rate ziehen und dann den Chef ärgern. Selbstverständlich ist sowas Arbeitszeit. Euer Chef ist, je nach Art des Unternehmens, zu solche Untersuchungen verpflichtet. Aber kündigen bei nicht erscheinen? Soweit kommts noch, wenn der AG ausserhalb meiner AZ was von mir will, hat er sich ein wenig auch nach meinem Terminplan zu richten. Wenn der AN was vor hat, dumm gelaufen und n neuen Termin gemacht
27.11.2007 um 17:12 Uhr
Es wäre schon wichtig, zu erfahren welcher Personenkreis diese Aufforderungen erhalten hat. Bei manchen Tätigkeiten ist ein "Sehtest" vorgeschrieben z.B. Fahrertätigkeiten usw. Generell ist jedoch der AG für den Aufwand zuständig d.h. aufgewandte Zeit, Fahrtkosten etc. muss er tragen. Freie Arztwahl ist bei den Vorsorgeuntersuchungen meines Wissens möglich, wählt der Arbeitnehmer aber dann einen anderen Arzt als z.B. den Werksarzt, gehen die Kosten zu seinen Lasten. Der BR sollte eigentlich wissen, welche Untersuchungen vorgeschrieben sind, weil er ja auch bei Arbeitssicherheit Mitwirkungsrechten und-pflichten hat. Auf jeden Fall hätte der AG den BR aber informieren müssen.
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