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Urlaub verfallen?

L
Larali
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter von uns hatte ab Sommer 2008 eine Erwerbsminderungsrente bezogen und hat in dieser Zeit bis jetzt nicht gearbeitet. Nun möchte dieser Mitarbeiter ab Mitte Dezember 2009 wieder arbeiten und fragt nun, ob er seinen Urlaub von 2008 und 2009 bekommt, da dieser durch die Arbeitsunfähigkeit nicht verfällt. Steht ihm dieser Urlaub zu bzw. wie holt er sich diesen, wenn der Arbeitgeber das nicht will?

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Community-Antworten (5)

K
Kriegsrat

04.12.2009 um 15:25 Uhr

wenn der AG etwas nicht gewähren will, was einem AN (vermeintlich/vermutlich/wahrscheinlich/sicher) zusteht, wird ihn wohl ein arbeitsrichter im rahmen einer klage dazu zwingen müssen der richter muß es nur genauso sehen, wie der AN...........

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Larali

07.12.2009 um 10:29 Uhr

Danke Kriegsrat, aber steht dem Mitarbeiter nun Urlaub zu, wenn er ihn krankheitsbedingt nicht nehmen konnte, oder ist das Urteil noch nicht in nationales Recht umgesetzt?

H
hcarstens

07.12.2009 um 12:26 Uhr

Hallo ist es nicht so wen er eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat das er dann für diesen Zeitraum garnicht krankgeschrieben war, weil ich kann nicht Rente beziehen und gleichzeitig meinen alten Arbeitsplatz behalten.

L
Larali

07.12.2009 um 13:15 Uhr

Mir ist das auch nicht ganz klar, ich weiß bloß, dass der Mitarbeiter noch einen gültigen Arbeitsvertrag hat, der für die Zeit der Rente geruht hat. Ob er in dieser Zeit dann sozusagen krank geschrieben ist, weiß ich leider nicht

K
Kriegsrat

07.12.2009 um 13:25 Uhr

Der Urlaubsanspruch entsteht grundsätzlich auch während der Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses (anders, wenn gesetzlich ausgeschlossen, z.B. § 17 BEEG). Da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch wegen des Ruhens der Hauptleistungspflichten nicht von der Arbeitspflicht befreien kann, ist er nicht erfüllbar. Dies gilt auch für die Zeiten nach der Beendigung der Ruhenszeit (BAG 19.04.1994 - 9 AZR 462/92).

Das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses begründet keinen Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs (BAG 07.09.2004 - 9 AZR 587/03).

zur sache bei krankheit/urlaubsverfall gibt es zwischenzeitlich schon entscheidungen des BAG;LAG, die die EU-rechtsprechung entsprechend umgesetzt haben

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