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TREUEPRÄMIE NACH BETRIEBSÜBERGANG?

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dr.mo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, unsere Firma hat seit diesem Jahr neue Inhaber/GF. In den letzten xxJahren wurde je nach Betriebszugehörigkeit von unserem alten GF eine Treuprämie gezahlt (jedes Jahr mit der Abrechnung Oktober). Unsere neue GF hat dieses Jahr die Zahlung der Treuprämie vermissen lassen; auf Nachfrage wurde nun die Nichtzahlung der Treuprämie folgendermaßen begründet: Um bestimmte Vorgaben der Kreditgeber zu erfüllen, wäre es notwendig, die Zahlung für dieses Jahr auszusetzen, damit der Kredit/Darlehen auch im nächsten Jahr günstig für die neuen Eigentümer bliebe, damit wäre ja auch allen MA geholfen, denn umso weniger muss man sich über andere kostensenkende (Personalabbau) Massnahmen Gedanken machen. Wir sind dem AG bereits Anfang des Jahres mit einer BV entgegen gekommen, in der der Verzicht auf das 13. Gehalt für einen Zeitraum von 2 Jahren geregelt ist. Je nach Jahresabschluß ist hier aber eine Teilauszahlung (man erwartet erstmal nix) in Aussicht gestellt/geregelt. Wie können wir agieren/kann man den AG zur Zahlung der Treueprämie zwingen? Viele MA haben uns natürlich nach Öffnen der "Lohntüte" angesprochen.

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Community-Antworten (3)

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paula

31.10.2008 um 09:24 Uhr

was ist denn die Rechtsgrundlage für die Treueprämie? Gab es dazu eine BV? Oder steht das im TV? Oder im Arbeitsvertrag? War es betriebliche Übung? Oder wurde die Zahlung vom alten AG immer unter Vorbehalt gezahlt?

Von diesen Fragen hängt ab, ob ihr etwas machen könnt und wer ggf klagen muss

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dr.moo

31.10.2008 um 21:53 Uhr

hallo, hab mein passwort nicht mehr. es war betriebliche übung und wurde nie unter vorbehalt gezahlt

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paula

03.11.2008 um 11:16 Uhr

bei betrieblicher Übung handelt es sich um einen individualrechtlichen Anspruch. Der geht durch den Wechsel an der Spitze des Unternehmens nicht unter. Der ag kann diese betriebliche Übung nur durch eine Änderungskündigung (wohl eher schlechte Karten für ihn) oder durch eine negative betriebliche Übung (AG zahlt 3 Jahre nicht und die MA beschweren sich nicht darüber) beseitigen

Jeder MA kann mit sehr guten Chancen die Prämie einklagen. Der BR kann aber nicht für die MA klagen

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