Erstellt am 15.03.2007 um 13:01 Uhr von Thomas M.
Habt ihr in eure BV reingeschrieben, dass Tz-Beschäftigte Anspruch auf die volle Prämie haben, oder habt ihr reingeschrieben, dass für Monate der Vollzeitbeschäftigung anteilig der volle Prämienanteil bezahlt wird (x/120)?
Wenn nicht, dann fürchte ich, dass der AG lediglich im Fälligkeitsmonat den § 4 (1) Satz 2, TzBfG beachten muss, und daher kürzen kann.
Erstellt am 15.03.2007 um 13:41 Uhr von winni
aber aus welchen grund??? Sie hat doch 99 % Vollzeit gearbeitet. Gibt es da keine Urteile darüber?? Für mich ist das unverständlich!!! Ich arbeite 99% Vollzeit also stelle meien Arbeitskraft 99% der Firma zur verfügung und muss ich evtl. aus persl- Gründe auf TZ wechseln und werde dann von der Firma bzw. dem §4 bestraft!!! Ich kann mir das nicht vorstellen das unsere Gesetzgeber das gewollt haben.
Erstellt am 15.03.2007 um 14:30 Uhr von Thomas M.
Nochmal winni:
Ihr habt eine betriebliche Treueprämie, oder?
Ihr habt eine BV darüber, oder?
Der BR hat darin nicht geregelt, wie die Anspruchsvoraussetzungen und die Verteilungsregeln sind, bzw. dass sich der Anspruch aus (x/120 *Tz-Gewicht) ergibt, oder?
Dann fürchte ich, gilt eine Stichtagsregel.
Erstellt am 15.03.2007 um 17:14 Uhr von Kölner
@winni
Ich suche die ganze Zeit die "Strafe", die Dir widerfahren sein soll....ich sehe sie nicht!