Erstellt am 03.12.2009 um 10:37 Uhr von rkoch
Was sagt denn der TV? Unsereiner kann i.d.R. nicht auf die Texte fremder TV zugreifen, noch dazu regelt auch Verdi die verschiedensten Branchen, also sagt "tariflich Verdi Niedersachsen" überhaupt nichts aus.
Bei uns im TV steht: AN deren Arbeitsverhältnis Kraft Gesetzes ruht (Anm:das ist hier der Fall) erhalten eine anteilige Leistung. Such doch mal nach einer äquivalenten Formel in Deinem TV.
Erstellt am 03.12.2009 um 10:40 Uhr von galaxy
@kainil
Weihnachtsgeld=Jahressonderzahlung?
Welcher Tarifvertrag (TVöD-L, TVöD-K etc.,etc.??)
Antwort dürfte dir geben:
Ver.di
Landesbezirk Niedersachsen-Bremen
Goseriede 10, 30159 Hannover
Telefon 0511 / 12 400 - 0
Fax 0511 / 12 400 - 150
Erstellt am 03.12.2009 um 12:30 Uhr von kainil
§7
Der Anspruch auf die Jahressonderzahlung mindert sich um 1/12 für jeden Kalendermonat in dem der Arbeitnehmer nicht für mindestens 15 Kalendertage Anspruch auf Lohn- bzw. Gehaltszahlung hat. Dies gilt nicht bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit.
Wie ist Elternzeit zu bewerten? Eine Krankheit ist es nicht.
Gruss an alle
Erstellt am 03.12.2009 um 14:17 Uhr von Werner
Genau, das Arbeitsverhältnis ruht während der Elternzeit.
Dementsprechend dürften sich nur Anteilige Ansprüche ergeben haben.